Die Energiepreise sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Deshalb suchen viele Wohnungseigentümer und Vermieter nach einer Möglichkeit, Kosten zu sparen. Eine Lösung ist die Nutzung von Strom aus einer Solaranlage. Mit dem Beschluss des Solarpakets I im Mai 2024 hat die Bundesregierung die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom deutlich vereinfacht. Die AMADEUS Group beleuchtet die dadurch entstehenden Vorteile und erklärt, was unbedingt zu beachten ist.
Vorteile durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bietet Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und Vermietern die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom einer Solaranlage ohne bürokratischen Aufwand direkt an die Bewohner weiterzugeben. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet.
Durch dieses Modell entstehen für Mieter und Vermieter zahlreiche Vorteile. Mieter erhalten Strom zu niedrigeren Tarifen, da keine Netzentgelte anfallen. Zudem sind sie weniger abhängig von großen Energieversorgern und den damit verbundenen, oft schwankenden Strompreisen. Vermieter hingegen steigern den Wert ihrer Immobilie und erhöhen deren Attraktivität für potenzielle Mieter. Des Weiteren generieren sie durch den Verkauf des Solarstroms zusätzliche Einnahmen und profitieren von steuerlichen und rechtlichen Anreizen, wie Subventionen und Einspeisetarifen, die den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.
Schritt für Schritt zum Ökostrom aus der Solaranlage
Für die reibungslose Installation und Nutzung einer PV-Anlage in Mehrfamilienhäusern sind einige rechtliche und technische Voraussetzungen zu beachten. So muss zunächst in der Eigentümerversammlung die Installation der Anlage beschlossen werden, wobei eine einfache Mehrheit ausreicht. Weitere wichtige Schritte sind:
- Strombedarf ermitteln: Um eine Anlage mit der passenden Leistung auszuwählen ist vor der Installation der Strombedarf aller Parteien im Gebäude zu ermitteln.
- Netzanfrage: Anschließend ist eine Netzanfrage beim Netzbetreiber erforderlich. Dieser prüft, ob das Stromnetz den Anschluss der Anlage verkraftet.
- Gebäudestromnutzungsvertrag: Der Vertrag wird zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Nutzern geschlossen. Er regelt unter anderem Menge, Verteilung und Kosten des erzeugten Stroms sowie Instandhaltung und Wartung der Solaranlage. Der Gebäudestromnutzungsvertrag kann durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung ersetzt werden, wenn die WEG die Anlage selbst betreibt.
- Technische Anforderungen: In jeder Nutzungseinheit ist ein Smart-Meter-Gateway und ein intelligentes Messsystem erforderlich. Der Messstellenbetreiber berechnet nachträglich, wie viel Solarstrom und wie viel Strom aus dem Netz jede Wohneinheit im Haus bezogen hat.
Mit ihrer langjährigen Expertise in der Immobilienbranche und der professionellen Betreuung in allen Bereichen – von der kaufmännischen über die organisatorische bis hin zur technischen und rechtlichen Verwaltung – bietet die AMADEUS Group erstklassigen Service aus einer Hand. Sie unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften dabei, die Chancen, die das Solarpaket I bietet, effizient zu nutzen und ihre Immobilien nachhaltiger und attraktiver zu gestalten.