Energetische Sanierungspflicht und ihre Auswirkungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer von Bestandsgebäuden zu bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung. Konkret beinhaltet dies die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt, sowie die Dämmung ungedämmter Warmwasser- und Heizungsrohre. Alte Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ebenfalls ausgetauscht werden. Ausgenommen sind unter anderem Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sowie Öl- oder Gasheizung zur Warmwassererzeugung.
Die Sanierungspflicht betrifft Wohnungseigentümer nicht direkt. Vielmehr sind die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen gemäß den energetischen Vorgaben des GEG verantwortlich, die Gemeinschaftseigentum wie Fassade, Dach und Heizung betreffen. Wohnungseigentümer sind jedoch dazu angehalten, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand und frei von Mängeln zu halten. So ist es möglich, dass sie ihr Sondereigentum energetisch sanieren. Dazu gehört beispielsweise:
- Dämmung von Wänden, Fußboden oder Decke, wenn sich daneben, darunter oder darüber ungedämmte Räume befinden,
- fachgerechtes Abdichten oder Austausch von Fenstern und Balkontüren, sofern sie zum Sondereigentum gehören,
- Nachrüstung von Wand- oder Fußbodenheizung, wenn diese zum Sondereigentum zählen,
- Sanierung des Bads bzw. Neugestaltung der Küche inklusive energieeffizienter Geräte, wie Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen
- Installation von intelligenten Steckdosen und Schaltern sowie smarten Thermostatventilen
AMADEUS gibt Tipps zur Vorbereitung von Sanierungen
Vor einer energetischen Sanierung sollte die Teilungserklärung sowie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geprüft werden. So muss beispielsweise der Einsatz smarter Steuerungssysteme bei zentralen Heizungen in der Eigentümerversammlung gemeinschaftlich beschlossen werden.
In jedem Fall sind Kosten und Nutzen abzuwägen. Nicht jede Sanierung bringt sofort eine hohe Ersparnis. Beispielsweise lohnt sich eine Innendämmung nur in bestimmten Fällen, während intelligente Thermostate oft schnell Einsparungen ermöglichen. Ebenso wichtig: Langfristig und ganzheitlich planen. Dazu zählt auch, dass Fördermittel, wie zum Beispiel von der KfW oder BAFA, rechtzeitig und vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.
Oft ist Vorsorge aber besser als Nachsorge. Bereits bei der Auswahl einer passenden Eigentumswohnung sollten Käufer darauf achten, dass sie den aktuellen Energieeffizienzstandards entspricht. Mit seinen Bauprojekten, wie zum Beispiel „AMADEUS green II“, bietet die AMADEUS Group ihren Kunden Immobilien in energieeffizienter Bauweise. Die Wohneinheiten des Gebäudekomplexes in der Mathildenstraße in Offenbach werden beispielsweise ausschließlich mit Fernwärme und komplett unabhängig von fossilen Brennstoffen versorgt.
Wer von Beginn an Wert auf energieeffizientes Wohnen legt und die langfristigen Vorteile moderner Standards genießen möchte, findet in sorgfältig ausgewählten Neubauprojekten eine zukunftssichere Alternative zur aufwendigen Sanierung älterer Bestandsimmobilien.