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Neuer Energieausweis 2026: Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Ab Mai 2026 tritt in Deutschland eine grundlegende Änderung bei Energieausweisen in Kraft: Die bisherige Skala von A+ bis H wird durch eine einheitliche EU-weite A-G-Skala ersetzt. Dies ist Teil der Umsetzung der EPD-Novelle (Energy Performance of Buildings Directive) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets. Ziel ist eine deutliche Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 und eine bessere Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Gebäuden innerhalb der Europäischen Union. Die AMADEUS Group erklärt, was auf Vermieter zukommt.

Was ändert sich durch die neue A-G-Skala?

Die neue Skala bewertet den energetischen Zustand von Gebäuden und setzt strengere Maßstäbe. Ein Gebäude, das bisher als energieeffizient eingestuft wurde, könnte nach der neuen Bewertung niedriger klassifiziert werden. Klasse A steht dann für Nullemissionsgebäude, die keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Die Energieeffizienzklasse G umfasst künftig die 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude des nationalen Bestands. Die genaue Umrechnung von der alten zur neuen Skala ist bis dato noch offen.

Sicher ist jedoch, dass sich damit die Definition der Skalen verschiebt und viele bisher ausgestellte Energieausweise ihre Gültigkeit verlieren. Außerdem müssen die neuen Ausweise auch konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen enthalten und können durch einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) ergänzt werden. Ab 2030 müssen außerdem bei Neubauten die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ausgewiesen werden.

„Eigentümer und Vermieter müssen frühzeitig analysieren, welche Maßnahmen nötig sind, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu bleiben“, erklärt Dirg Parhofer, geschäftsführender Gesellschafter der AMADEUS Group.

Auswirkungen und praktische To-dos

Zudem ist der Energieausweis, der sämtliche energetischen Informationen einer Immobilie enthält, ab 2026 nicht mehr nur bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht. Auch bei Neubauten, umfangreichen Sanierungen oder der Verlängerung von Mietverträgen muss künftig ein aktueller Energieausweis vorgelegt werden. Verkauf oder Neuvermietung ohne gültigen Ausweis kann dagegen rechtliche Nachteile, Bußgelder und Vertrauensverlust zur Folge haben.

Immobilienbesitzer sollten daher zunächst kontrollieren, ob bestehende Energieausweise noch Gültigkeit besitzen und gegebenenfalls neue Zertifikate ausstellen lassen. Ergänzend ist zu prüfen, ob der Ausweis Modernisierungsbedarf aufzeigt, da künftige gesetzliche Vorgaben voraussichtlich strengere energetische Mindeststandards festlegen. Folgende Schritte sind dann notwendig: 

  • Sanierungsbedarf prüfen: Kennzahlen wie Endenergiebedarf, Wärmeverluste und Dämmstandard helfen, Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern oder Heizung abzuleiten und zu priorisieren.
  • Fördermittel nutzen: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und Landesprogramme können notwendige energetische Sanierungen finanziell unterstützen.
  • Information der Mieter: Geplante Maßnahmen und Zeitpläne sind transparent und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Modernisierungsumlage an die Mieterschaft zu kommunizieren.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Wohnungsbau und in der Immobilienbranche steht die AMADEUS Group als kompetenter Partner zur Seite, um die Anforderungen des Energieausweises 2026 vorausschauend umzusetzen.

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