Klimafreundlicher Neubau senkt Finanzierungskosten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet aktuell eine befristete Förderung für energieeffiziente Neubauten sowie den Ersterwerb von klimafreundlichen Gebäuden. Voraussetzung ist, dass das gesamte Gebäude den EH55-Standard erfüllt. Das heißt, das Gebäude benötigt nur 55 % der Energie eines vergleichbaren Referenzhauses. Erreicht wird das durch bessere Dämmung, effiziente Technik und erneuerbare Energien. In bestimmten Fällen wird der Standard auch als EH55-Plus angeboten, etwa bei Nutzung von 100 % erneuerbaren Energien. KfW-55-Gebäude mit einem hohen Energiestandard gelten als zukunftsfähig, haben einen geringeren Sanierungsbedarf und bleiben auch beim Wiederverkauf attraktiv.
Kapitalanleger können einen Teil der Finanzierung über die KfW abwickeln und so von günstigeren Zinskonditionen profitieren. Dadurch sinken die laufenden Finanzierungskosten deutlich, was die Rendite von Beginn an verbessert. Die Förderhöhe liegt bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die finanzierende Hausbank oder Bausparkasse. Diese prüft die Unterlagen und leitet den Antrag an die KfW weiter.
Steuerliche Entlastung maximieren durch Abschreibung
Neben der KfW-55-Förderung bietet die 5 % degressive AfA eine neue Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude. Sie erlaubt es, jedes 5 % vom jeweils verbliebenen Buchwert des Gebäudes abzuschreiben, statt immer denselben festen Prozentsatz. Das senkt die Steuerlast deutlich stärker als die lineare AfA von 3 % bei Neubauten bzw. 2 % bei Bestandsimmobilien. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher und sinken später.
Ein Beispiel macht das deutlich. Angenommen der abschreibungsfähige Gebäudeanteil beträgt 300.000 Euro bei einem Spitzensteuersatz von 42 % (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag): Mit 5 % degressiver AfA beträgt der Steuervorteil etwa 6.300 Euro, während er mit linearer Afa von 3 % bei Neubauten lediglich zirka 3.780 Euro beträgt.
Richtige Planung sichert den Doppel-Vorteil
Um von KfW 55 und der 5 % degressiven AfA zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Faktoren berücksichtigt werden. Wichtig ist eine sorgfältige Planung. Abschreibungsfähig ist nur der Gebäudewert, nicht das Grundstück. Zudem gilt die Regelung nur für neu errichtete Wohngebäude.
Für die Nutzung der KfW-Förderung wiederum ist der Nachweis des Effizienzhaus-55-Standards erforderlich, etwa durch Energieausweis oder Bestätigungen eines Energieberaters. Des Weiteren sollten Kaufvertrag, Finanzierungsunterlagen und Förderbescheide vollständig dokumentiert werden.
AMADEUS setzt KfW 55 bereits aktiv bei „Quartier 92 Rodgau“ um
Der KfW-Effizienzhaus-55-Standard ist bereits Teil der Planung und Umsetzung des Bauprojekts „AMADEUS Quartier 92 Rodgau“. In zentraler Lage von Rodgau-Hainhausen entstehen 92 Wohnungen in vier Mehrfamilienhäusern sowie eine integrierte Kindertagesstätte. Energieeffiziente Bauweise, moderne Heiztechnik und begrünte Dächer sichern hier Nachhaltigkeit und Werterhalt. „Wir freuen uns, den KfW-Effizienzhaus-55-Standard bei unserem Projekt in Rodgau bereits etablieren zu können. Für Investoren und Kapitalanleger entsteht so ein attraktiver Finanzierungsvorteil“, betont Dirg Parhofer, geschäftsführender Gesellschafter der AMADEUS Group.
