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Rauchmelderpflicht

Die AMADEUS Group klärt auf: Was ist die Rauchmelderpflicht und wie setzen wir sie um?

 

Die Pflicht, Rauchmelder in privaten Wohnräumen einzubauen, gilt bundesweit und ist in der jeweiligen Landesbauverordnung der betreffenden Länder festgelegt. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede, welche Partei die Pflicht in welchen Gebäuden und Räumen umzusetzen hat und mit welchen Fristen.[1] Laut Statista lagen die Ursachen von Bränden im Jahr 2020 zu 31% an Elektrizität und zu 20% an menschlichem Fehlverhalten.[2] Die AMADEUS Group, die als Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche die Sicherheit von Mieter:innen und Kund:innen zu gewährleisten hat, legt deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Richtlinien und Aufklärung.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

In den meisten Bundesländern gilt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“[3] (Bayrische Bauverordnung, Art. 46, Abs. 4, S.1 f.). Die AMADEUS Group weist jedoch darauf hin, dass sich die Rauchmelderpflicht in einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg auch auf alle Aufenthaltsräume beziehen kann.

Bei einer Raumfläche von über 60 Quadratmetern oder einer unregelmäßigen Form durch Ecken und Dachschrägen, müssen oft zusätzliche Rauchmelder installiert werden.

Dabei schreibt der Gesetzgeber bestimmte Kriterien vor, die in der DIN 14604 geregelt sind:

-              Alarmton: mindestens 85 dB in einem Abstand von 3 m

-              Gerät muss mindestens 30 Tage vor Batterieaustausch mit Alarmton warnen

-              Vorhandensein eines Testknopfes

-              Konstruktion muss das Eindringen von Rauch in allen Richtungen gewährleisten

-              Konstruktion muss das Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchkammer verhindern (maximal 1,3 mm Durchlass)

 


[1] Vgl. „Rauchmelder Pflicht - Was Sie beachten müssen | Hekatron“, zugegriffen 25. März 2022, www.hekatron-brandschutz.de/rauchmelderpflicht-deutschland.

[2] Vgl. Statista. „Häufigste Brandursachen in Deutschland 2020“. Zugegriffen 25. März 2022. de.statista.com/statistik/daten/studie/759371/umfrage/brandursachen-in-deutschland/.

[3] „BayBO: Art. 46 Wohnungen - Bürgerservice“. Zugegriffen 25. März 2022. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-46.

 

Zudem muss das Gerät über eine VdS-Zertifizierung verfügen, um ein CE-Kennzeichen zu erhalten.[1]

So schützt die AMADEUS Group

Da die Rauchmelderpflicht nicht zentral geregelt ist, gibt es bezüglich der Einbaupflicht für Neu- und Umbauten, der Übergangspflicht der Einbaupflicht in Bestandsbauten sowie der Zuständigkeit für die Installation und Wartung der Rauchmelder bundeslandspezifische Unterschiede. In den vermieteten Wohnflächen der AMADEUS Group, sorgt das Immobilienunternehmen stets für die Sicherheit, indem sie Rauchmelder gewissenhaft installieren, kontrollieren und instand halten. Dabei unterstützen sie auch Immobilienkäufer in allen rechtlichen und verwaltungstechnischen Belangen bis hin zur Abnahme der gesamten Wohneigentumsverwaltung. Auch möglich ist die Beauftragung mit Kehr- und Grünflächendiensten, Gebäude- und Glasreinigung sowie dem kompletten Gebäudereinigungsservice.

Die AMADEUS Group, die hauptsächlich im Rhein-Main-Gebiet tätig ist, gibt daher einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Hessen:

In Hessen gilt seit 2005 eine Einbaupflicht für Rauchmeldern in Neu- und Umbauten. Die Übergangsfrist zum Einbau in Bestandsbauten endete 2014. Seit 2018 müssen in Neu- und Umbauten auch in Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, Rauchmelder installiert werden. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete hierbei 2019. Für die Installation und Instandhaltung der Rauchmelder hat der Eigentümer Sorge zu tragen. Mieter der AMADEUS Group müssen also lediglich die Wartung übernehmen.[2]

Rheinland-Pfalz:

Rheinland-Pfalz verfügte als erstes Bundesland bereits 2003 die Rauchmelderpflicht, die 2007 auf Bestandsbauten ausgeweitet wurde. Die Frist zur Nachrüstung lief 2012 ab. Wer für die Installation, Instandhaltung und Wartung der Geräte Sorge zu tragen hat, ist durch die Rauchmelder-Verordnung nicht geregelt und kann deshalb sowohl beim Eigentümer als auch beim Vermieter liegen.[3]

Bayern:

Seit 2018 herrscht in Bayern für alle Neu- und Umbauten sowie Bestandsbauten die Rauchmelderpflicht. Für die Installation ist der Eigentümer zuständig. In Mietwohnungen ist der Mieter selbst für die Wartung des Geräts zuständig, jedoch verpflichtet sich der Vermieter zur Instandhaltung. Dies gilt nicht für selbst genutzten Wohnraum, in dem einzig der Eigentümer für die Wartung und Instandhaltung zuständig ist.[4]

 


[1] Vgl. Rauchmelder-Guide.de. „Rauchmelderpflicht Deutschland - Bundesländer mit gesetzlichen Vorschriften“. Zugegriffen 25. März 2022. www.rauchmelder-guide.de/rauchmelderpflicht/.

[2] Vgl. „Rauchmelderpflicht in Hessen | Gesetzliche Regelungen | Stand 2022“. Zugegriffen 25. März 2022. www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-hessen/.

[3] Vgl. Fischer, Sebastian. „Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz › Rauchmelderpflicht.net“. Zugegriffen 25. März 2022. rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-rheinland-pfalz/.

[4] Vgl. Rauchmelder retten Leben. „Rauchmelderpflicht Bayern | Stand 2022 | Alle Fristen & Infos“. Zugegriffen 25. März 2022. www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-bayern/.

 

 

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