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Brandschutz: AMADEUS erklärt Zuständigkeiten für Vermieter, Eigentümer und Mieter

In der Immobilienbranche ist Brandschutz kein Randthema, sondern eine zentrale Verpflichtung, für deren Einhaltung sowohl Vermieter als auch Mieter verantwortlich sind. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung im Immobiliensektor weiß die AMADEUS Group, was es beim Thema Brandschutzvorkehrungen alles zu beachten gibt.

Die Umsetzung von und das Bewusstsein für Brandschutz ist essentiell für die Sicherheit eines Gebäudes und aller Bewohner. Er umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern oder einzudämmen. Grob ist zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz zu unterscheiden. Letzteres meint jedoch die Brandbekämpfung nach Ausbruch eines Feuers durch die Feuerwehr. Vorbeugender Brandschutz umfasst dagegen alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen.

In Mehrfamilienhäusern betrifft der Brandschutz alle Bereiche, von Kellern und Dachböden bis hin zu den einzelnen Wohnungen. „Sowohl Vermieter als auch Mieter tragen Verantwortung für den Brandschutz, jedoch in unterschiedlichen Bereichen. Brandschutz- und Hausordnungen können hierfür spezifische Vorschriften und Verhaltensregeln im Brandfall festlegen“, erklärt Dirg Parhofer, Geschäftsführer der AMADEUS Group.

Wofür Vermieter und Eigentümer zuständig sind

Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass das Gebäude allen relevanten Brandschutzvorschriften entspricht. Dazu gehört das Sicherstellen von Flucht- und Rettungswegen, die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen und das Anbringen von Rauchmeldern und Feuerlöschern. Insbesondere die Installation und Wartung der Rauchmelder in den Wohnungen sind ein wesentlicher Aspekt. Diese sind, anders als Gasmelder, gesetzlich vorgeschrieben und gemäß den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. Allerdings variiert die Rauchmelderpflicht von Bundesland zu Bundesland unter anderem hinsichtlich der betroffenen Räume. In den meisten von ihnen müssen Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, sowie Schlaf- und Kinderzimmer mindestens mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet werden.

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg und Berlin, gilt die Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume. In Wohnungen mit mehr als 60 Quadratmeter Grundfläche bzw. solchen mit vielen Ecken oder Dachschrägen sind zusätzliche Rauchmelder anzubringen. Die AMADEUS Group achtet sehr genau darauf, dass die Rauchmelder in ihren vermieteten Wohnflächen gewissenhaft eingebaut, regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Neben Brandschutzvorkehrungen in der eigentlichen Mietsache ist der Vermieter ebenfalls für den Brandschutz in den Gemeinschaftsräumen, wie dem Treppenhaus, Hausflur, Keller und Dachboden verantwortlich. Um die bauliche Brandsicherheit zu gewährleisten, haben Vermieter folgende Pflichten:

  • Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften, z.B. durch die Verwendung von feuerfesten Materialien und Bauteilen,
  • regelmäßige Wartung, Instandhaltung und gegebenenfalls Neuanschaffung von Feuerlöschern, und Rauchmeldern,
  • Beseitigung von Brandgefahren, z.B. Entsorgung brennbarer Materialien sowie
  • Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.

Vermieter haben das Recht, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen auf die Mieter umzulegen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen drohen rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen.

Aufgaben der Mieter

Mieter sind in erster Linie für die angemietete Wohnung und deren ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Das schließt eigenständige Brandschutzvorkehrungen mit ein. Um Brandgefahren zu vermeiden, haben Mieter die Hausordnung einzuhalten, die meist auch Regelungen zum Brandschutz enthält. So können Vermieter beispielsweise das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus einschränken, um den Brandschutz sicherzustellen. Ausgenommen sind davon Kinderwägen oder Rollatoren, die meist vorübergehend abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus können Mieter folgende Brandschutzmaßnahmen treffen:

  • achtsames Verhalten zur Minimierung von Brandgefahren,
  • richtige Verwendung von elektrischen Geräten und Anlagen, um Elektrobrände zu vermeiden,
  • Herd und andere elektrische Geräte ausschalten, wenn sie nicht mehr genutzt werden,
  • brennbare Materialien, z. B. Kleidung und Papier, von Elektrogeräten und Heizquellen fernhalten,
  • Aufbewahrung von brennbaren Materialien in sicheren Räumen,
  • Kerzen und offenes Feuer nur in sicheren Gefäßen verwenden,
  • Fluchtwege freihalten und regelmäßig reinigen,
  • Feuerlöschdecke für kleine Brände bereithalten.

Umsetzung der Brandschutzvorschriften bei AMADEUS

In Deutschland besteht keine einheitliche Brandschutzverordnung. Der Brandschutz setzt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zusammen, wie zum Beispiel den Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen und den Bauverordnungen der Bundesländer. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die spezifischen Brandschutzvorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu kennen. Die AMADEUS Group, die nicht nur als Vermieter, sondern auch Projektplaner und Bauträger agiert, ist sich dieser enormen Verantwortung und Verpflichtung bewusst. „Brandschutz ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein zentraler Aspekt unserer Verantwortung. Unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche zeigt, dass eine umfassende Brandschutzstrategie entscheidend ist, um die Sicherheit der Bewohner und die Werterhaltung unserer Objekte zu gewährleisten“, sagt Dirg Parhofer. Als kompetenter Partner steht die AMADEUS Group Immobilienkäufern mit ihrem Rund-um-Service jederzeit zu Seite und unterstützt sie umfassend sowohl in verwaltungstechnischen als auch rechtlichen Angelegenheiten, wie etwa den länderspezifischen Brandschutzanforderungen.

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