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Immobilien-Glossar

Von A wie Ausfallrücklage bis Z wie Zwangsversteigerung: In der Immobilienbranche haben sich allerhand Fachbegriffe etabliert, unter denen sich nicht jeder etwas vorstellen kann, sodass die Termini zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen können. Wie unterscheidet sich Gemeinschafts- von Sondereigentum? Was hat es mit einer Teilungserklärung auf sich? Und was bedeutet Optionskauf?

Als Experten auf dem Gebiet der Immobilie wissen wir ganz genau, was die einzelnen Bezeichnungen aussagen. In unserem Immobilien-Glossar erläutern wir Ihnen die einzelnen Begriffe in kurzer sowie verständlicher Form. Auf diese Weise ermöglicht Ihnen unser Glossar einen schnellen Einstieg in die Immobilienbranche.

Damit Sie schnell finden, was Sie suchen, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert und geben Ihnen zu diesen jeweils einen knappen Überblick. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Termini unseres Immobilien-Glossars auch für Laien verständlich sind.

Unser Immobilien-Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird mit der Zeit um weitere Begrifflichkeiten erweitert. Falls Sie konkrete Fragen zur Kapitalanlage in Immobilien haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern in einem ausführlichen Gespräch zu all Ihren Optionen.

A
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt die Baubehörde, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum baulich von anderen Bereichen abgetrennt ist. Die Bescheinigung bildet die Voraussetzung dafür, dass eine Immobilie in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum untergliedert werden kann. Außerdem kann erst mit der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Grundbuchblatt für eine Wohneinheit angefertigt werden. Notwendig ist die Ausstellung der Bescheinigung beim Neubau von Eigentumswohnungen oder wenn ein Wohnhaus nachträglich in einzelne Eigentumswohnungen unterteilt werden soll.

Ablösung

Als Ablösung wird der Fall bezeichnet, dass ein Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Eigenkapital oder ein weiteres aufgenommenes Darlehen abgezahlt wird. Allerdings entstehen bei den meisten Banken dabei in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung weitere Kosten. Durch diese gleicht die Bank potenzielle Verluste aus, die sich für sie die durch die verfrühte Rückzahlung ergeben.

Abschreibung (Afa)

Die Abschreibung, steuerrechtlich korrekt als Absetzung für Abnutzung bezeichnet oder kurz Afa, ist für die Steuererklärung von Immobilieneigentümern relevant. Durch dieses Prinzip lassen sich getätigte Investitionen über einen größeren Zeitraum in der Steuererklärung geltend machen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Güter, die dazu dienen, Einkünfte zu erzielen, werden auf eine festgesetzte Nutzungsdauer verteilt. Gleichzeitig mindert sich durch Verbrauch bzw. Nutzung der Wert der jeweiligen Vermögensgegenstände. Durch diesen betrieblichen Aufwand reduziert sich der Gewinn in diesem Zeitraum.

Altbau

Unter Altbau versteht man Immobilien, die vor dem Jahr 1948 gebaut wurden. Damit bildet der Bauzeitpunkt das entscheidende Kriterium, mit dem sich Altbauten von Neubauten abgrenzen lassen. Mitunter stellt aber auch die Bauweise selbst das wesentliche Definitionskennzeichen dar. Dazu zählen Wände aus Mauerwerk, Kastenfenster sowie Holzbalkendecken. Allerdings existieren dafür keine verbindlichen Regelungen. In Innenstädten gilt sanierter Altbau heute als begehrtes Wohnobjekt.

Altersvorsorge

Weil es sich bei Immobilien um unbewegliche Sachgüter handelt, bleibt ihr Wert im Gegensatz zu anderen Anlageformen über längere Zeit meist verhältnismäßig stabil. Aus diesem Grund bilden Immobilien oder Eigentumswohnungen eine bedeutende Säule der Altersvorsorge. Dabei kann die Immobilie selbst genutzt werden oder als Kapitalanlage dienen, die eine regelmäßig zu erwartende Rendite abwirft und so eine wichtige Einnahmequelle im Alter darstellt.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen, auch Tilgungsdarlehen genannt, ist die Kreditform, die am häufigsten für die Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen wird. Zwischen Kreditgeber und -nehmer wird eine feste Darlehensrate, die sogenannte Annuität, vereinbart, die sich aus Tilgung und Zins zusammensetzt. Das Besondere am Annuitätendarlehen ist, dass die Rate während der gesamten Laufzeit unverändert bleibt. Grundpfeiler dafür bindet die Sollzinsbindung des Kredits. Im Verlauf der Rückzahlung sinkt der Zinsanteil zunehmend, da er auf die Restschuld gerechnet wird.

Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung für eine Immobilienfinanzierung wird dann notwendig, wenn innerhalb der Sollzinsbindung das Darlehen noch nicht vollständig getilgt wurde und eine Restschuld besteht. Dabei kann das neue Darlehen auch bei einem anderen Kreditgeber aufgenommen werden. Für die Anschlussfinanzierung werden neue Konditionen aushandelt. Es empfiehlt sich, die Anschlussfinanzierung möglichst frühzeitig anzugehen, um sich ein gutes Angebot zu sichern.

Apartment

Der französische Begriff Apartment bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine moderne Kleinwohnung. Ein Apartment besteht aus einem Zimmer als Minimum, das den Wohnraum bildet. Darüber hinaus existieren in Apartments noch ein Bad sowie mindestens eine Kochnische, aber auch eine separate Küche ist möglich.

Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht ist für den Kaufvertrag bei Immobiliengeschäften relevant und stärkt die Position des Käufers. Sie verpflichtet den Verkäufer dazu, den potenziellen Käufer über alle Besonderheiten zu informieren, die das Verkaufsobjekt betreffen. Damit bezieht sich die Aufklärungspflicht insbesondere auf versteckte Mängel an der Immobilie. Auf offensichtliche Mängel, die direkt vom Laien zu erfassen sind, braucht der Verkäufer hingegen laut Aufklärungspflicht nicht gesondert hinzuweisen.

Auflassung

Die Auflassung ist in den meisten Fällen Bestandteil des notariellen Kaufvertrages über einen Immobilienerwerb. Sie lässt sich als rechtsverbindliche Zusage verstehen, die Immobilie zu kaufen und sich als Eigentümer im Grundbuch vermerken zu lassen. Voraussetzung für ihren Vollzug ist die Zahlung des Kaufpreises. Außerdem geht ihr meist ein Auflassungsvermerk voraus.

Auflassungsvormerkung

Mit einer Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch ein künftiger Immobilienerwerb rechtlich abgesichert. Durch den Eintrag erhält der Käufer mehr Rechte, obwohl er im Grundbuch noch nicht als Eigentümer der jeweilige Immobilie eingetragen ist. Der Verkäufer kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über das Grundstück verfügen und es beispielsweise ein zweites Mal zum Verkauf anbieten. Mit einem Auflassungsvormerk kann der zukünftige Besitzer auch Verfügungen wie eine Zwangsvollstreckung unterbinden. Die Auflassungsvormerkung findet zeitlich vor der eigentlichen Auflassung statt. Sie kündigt gewissermaßen die Übertragung des Eigentums an.

Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um eine fristlose Aufhebung des Mietvertrages, die sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ausgesprochen werden kann. Bei unbefristeten Mietverträgen besteht diese Kündigungsform neben der ordentlichen Kündigung und ungeachtet diverser Sonderkündigungsrechte, bei befristeten Mietverträgen ist es die einzige Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie schriftlich erfolgen und einen wichtigen Grund für diesen Schritt aufführen, der das Bewohnen des Mietobjektes unzumutbar macht. Mitunter muss der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.

Ausfallrücklage (WEG)

Mit der Ausfallrücklage sichert sich die Wohnungseigentümergemeinschaft vor einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit ab. Sie wird in dem Fall wirksam, wenn ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und nicht mehr in der Lage ist, das monatlich fällige Wohngeld zu entrichten. Es handelt sich dabei um eine Sonderumlage, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wird.

B
Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist eine notwendige Voraussetzung, um ein geplantes Bauvorhaben gemäß öffentlich-rechtlicher Regelungen umzusetzen. Daraus geht hervor, dass sich das Vorhaben an den öffentlich-rechtlichen Vorschriften orientiert und diese einhält. Erteilt wird diese Erlaubnis für den Bau von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde, bei der der Bauherr einen Bauantrag eingereicht hat.

Bauherr

Als Bauherr wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, die in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat und dafür verantwortlich ist. Demnach muss der Bauherr den Bau nicht selbst durchführen, sondern kann diesen auch in seinem Namen ausführen lassen. Er entscheidet über die technische sowie architektonische Ausgestaltung des Bauwerks und ist für die Finanzierung zuständig. Auch die mit der Vorbereitung und Durchführung verbundenen Risiken liegen beim Bauherren.

Baulast

Die Baulast ist ein Aspekt, den Immobilienkäufer zu beachten haben. Damit sind Einschränkungen gemeint, die sich hinsichtlich der Bebaubarkeit und anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch die Baurechtsbehörde ergeben. In diesen Verpflichtungen drücken sich öffentlich-rechtlich bedingte Interessen aus. Dadurch kann der neue Eigentümer dazu verpflichtet werden, etwas in Zusammenhang mit seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Dazu zählen Regelungen zu der Abstandsfläche oder die Einplanung einer bestimmten Anzahl von Pkw-Stellplätzen. Vermerkt ist die Baulast jeweils im Baulastenverzeichnis.

Besichtigung

Bei einer Besichtigung verschaffen sich Interessenten nach einer Interessenbekundung vor Ort einen ersten Eindruck über eine Immobilie. Das gilt sowohl im Vorfeld eines Kaufes als auch einer Vermietung. Bei einer Besichtigung lässt sich prüfen, ob die Wohnung beziehungsweise Immobilie den eigenen Vorstellungen entspricht und als Miet- beziehungsweise Kaufobjekt infrage kommt.

Betriebskosten

Als Betriebskosten gelten die Kosten, die für die Bewirtschaftung der Immobilie fällig werden. Darunter fallen Grundsteuer, Gebäudereinigung und Versicherungen. Wird die Immobilie vermietet, darf der Vermieter einen Teil der Betriebskosten auf die Miete umlegen. Verwaltungskosten sowie Beträge, die für Instandhaltung und Reparaturen aufgewendet wurden, zählen dagegen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Betriebskostenabrechnung

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung erstellt. In dieser sind alle Kosten für die Nebenkosten aufgeführt. Auch eine Gesamtaufstellung der Kosten muss enthalten sein. Über den Umlageschlüssel werden die Gesamtkosten in der jährlichen Abrechnung auf die einzelnen Eigentümer umgelegt und mit dem gezahlten Wohngeld verrechnet. Nach dem Vergleich mit den im Voraus geplanten Nebenkosten ergibt sich daraus eine Nachzahlung oder Rückerstattung, die alternativ der Rücklage beigefügt werden kann. Analog dazu erhält der Mieter im Falle von Mietwohnungen eine Nebenkostenabrechnung, die die Gesamtkosten und den jeweiligen Anteil des Mieters enthält. Dieser wird mit den monatlich geleisteten Vorauszahlungen abgeglichen und verrechnet.

Betriebskostenquote

Die Betriebskostenquote stellt eine für Vermieter und Immobilieneigentümer wichtige Kennzahl dar, indem sie sich zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eignet. In ihr wird deutlich, ob sich ein Objekt rentiert oder nicht. Auch zum Vergleich mehrerer ähnlicher Immobilien kann sie herangezogen werden. Zur Berechnung der Betriebskostenquote wird die Jahresmiete als Einnahme zu den ausgegebenen Betriebskosten ins Verhältnis gesetzt.

Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten fassen die einzelnen finanziellen Posten zusammen, die der Eigentümer einer Immobilie für ihre Bewirtschaftung ausgeben muss. Sie dienen damit als wichtiger Faktor für die Beurteilung von Immobilen und sind auch im Vorfeld einer Kaufentscheidung von Interesse. Zu den Bewirtschaftungskosten, die im § 19 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der § 24 II. Berechnungsverordnung (II. BV) näher definiert sind, gehören dabei im Einzelnen:

  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Abschreibungen
  • Kosten für Mietausfall

Der deutsche Immobilienverband (IVD) empfiehlt, die Kosten für die Bewirtschaftung von Immobilien mit etwa 20 bis 35 Prozent der Nettokaltmiete zu veranschlagen. Von den Bewirtschaftungskosten können Immobilieneigentümer einige Posten auf die Mieter umlegen, insbesondere von den Betriebskosten. Andere Aufwendungen sind jedoch nicht umlagefähig und vom Eigentümer selbst zu tragen. Dafür können diese Bewirtschaftungskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

bezugsfertig

Ein Immobilienobjekt gilt dann als bezugsfertig, wenn der Innenausbau abgeschlossen und seine Bewohnbarkeit zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude sicher zu begehen ist und sanitäre Anlagen in Form einer Toilette und Dusche vorhanden sind. Das bedeutet: Das Haus kann als Wohnhaus genutzt werden. Ein Außenputz ist für diesen Zustand genauso wenig erforderlich wie fertigte Außenanlagen.

Bonität

Die Bonität umschreibt in der Finanzwirtschaft die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers und bezieht sich dabei auf die Fähigkeit, den aufgenommenen Kredit zurückzahlen zu können. Für die Finanzierung von Immobilien kommt der Bonität eine maßgebliche Rolle zu.

Zur Beurteilung der Bonität dienen mehrere Faktoren:

  • Eigenkapital
  • die Einkommenssituation
  • die laufenden Ausgaben
  • die Zahlungsbereitschaft bei vorangegangenen Krediten
  • sowie potenzielle Schulden.
C
Courtage

Die Courtage, auch Provision genannt, bezeichnet das Honorar, das einem Immobilienmakler zusteht, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Seine Vermittlungstätigkeit muss dabei zum Abschluss eines Vertrags geführt haben. Handelt es sich dabei um eine Vermietung, darf die Courtage zwei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Sie ist in diesem Fall von demjenigen zu entrichten, der den Makler beauftragt hat. Bei einem Immobilienverkauf ist die Courtage grundsätzlich zwar frei verhandelbar, hängt jedoch vom Wert der Immobilie ab. Inzwischen liegen in den meisten Bundesländern jedoch gesetzliche Regelung über Höhe und Verteilung der Courtage vor. Dabei wird die zu entrichtende Summe zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt. In einigen Bundesländern ist sie jedoch ausschließlich vom Käufer zu zahlen.

D
Denkmalschutz

Denkmalschutz bedeutet, dass Gebäude oder auch nur Teile von ihnen dauerhaft in ihrer Form erhalten bleiben sollen, weil sie von besonderer kulturhistorischer Relevanz sind. An ihrer ursprünglichen Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse. Daher unterliegen denkmalgeschützte Immobilien speziellen Regelungen, die insbesondere Einschränkungen bei der Sanierung betreffen. Hierfür müssen die geplanten Maßnahmen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dafür wird die Investition in eine solche Immobilie mit Steuererleichterungen gefördert.

Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit kennzeichnet ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Der Eigentümer einer Sache überträgt dessen Nutzung vertraglich auf andere Rechtssubjekte. Für Grundstücke sind laut BGH folgende Dienstbarkeiten möglich:

  • Grunddienstbarkeit, bei der einem anderen Grundstückseigentümer beispielsweise ein Durchfahrtsrecht für das dienende Grundstück zugestanden werden kann, oder dass bestimmte Anbauten darauf unzulässig sind
  • die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die einer anderen Person die Dienstbarkeit an dem Grundstück zuspricht. Im Gegensatz zum Nießbrauch ist diese Form auf einzelne Aspekte der Nutzung eingeschränkt
  • Nießbrauch, der ein umfangreiches Nutzungsrecht beinhaltet

Die Dienstbarkeit wird ins Grundbuch eingetragen und kann demnach dort eingesehen werden.

Durchschnittsmiete

Die Durchschnittsmiete gibt den Mittelwert für die Miete in einer bestimmten Region innerhalb eines klar definierten Zeitraumes an. Sie kann sich allerdings auch auf eine einzelne Immobile beziehen. Der Wert wird vor allem für Marktberichte genutzt. Grundlage für seine Ermittlung ist häufig die Nominalmiete. Zu ihrer Berechnung werden alle neu abgeschlossenen Mietverträge mit der jeweiligen Fläche gewichtet, woraus ein Mittelwert gezogen wird. Der Betrag stellt dabei allerdings nur einen Näherungswert dar, da nicht alle Mietpreise in die Berechnung einbezogen werden können.

E
Effektivzins

Der Effektivzins bildet den Gegenpol zum Nominalzins und ist für die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Immobilienfinanzierung relevant. Er gibt den Zins an, den der Kreditnehmer tatsächlich zurückzahlen muss. Im Effektivzins sind zusätzliche Kosten und Gebühren berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnehme stehen. Aus diesem Grund fällt er auch höher aus als der Soll- bzw. Nominalzins.

Eigenbedarf

Der Eigenbedarf bezeichnet einen Begriff aus dem Mietrecht. Kann ein Eigentümer an seiner Immobilie oder Eigentumswohnung berechtigtes Interesse darlegen, in dem er das Objekt selbst bewohnen will, kann er als Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieser begründet die ordentliche Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses durch den Vermieter. Bei dieser muss jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist gewahrt bleiben sowie die Länge des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Als begünstigte Personen im Fall von Eigenbedarf gelten neben dem Eigentümer seine Familienangehörige sowie Angehörige seines Haushaltes.

Eigenheimzulage

Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um ein von 1995 bis 2005 staatlich gefördertes Subventionierungsverfahren für Wohneigentum, das selbst genutzt wurde. Es sollte Eigentümer bei der Finanzierung unterstützen und dabei als Anreiz für Wohneigentum dienen. Gegenwärtig bezeichnet die Eigenheimzulage eine Leistung in Bayern, mit der der Freistaat seit dem 1. Juli 2018 die Bildung von Wohneigentum begünstigt. Sie wird als einmaliger Zuschuss bis zur Höhe von 10.000 Euro gezahlt. Die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen möglich.

Eigenkapital

Die Höhe des Eigenkapitals spielt bei der Aufnahme eines Darlehens im Rahmen einer Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle. Das Eigenkapital bezeichnet dabei die Mittel, die der Kreditnehmer selbst einbringt. Generell gilt: Je mehr Eigenkapital, desto besser. Als Eigenkapital zählen neben Bargeld, auf Konten angelegtes Geld, Wertpapieren und Geldanlagen auch bereits vorhandene Immobilien sowie ein zuteilungsreifer Bausparvertrag und private Kredite von Freunden und Familie

Eigentümer

Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache nach rechtsgültiger Auffassung gehört. Als Eigentümer einer Immobilie gilt derjenige, der im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Bei Alleineigentum hat die Immobilie nur einen Eigentümer, beim Miteigentum verteilt sich die Immobilie dagegen auf mehrere Eigentümer.

Eigentümergemeinschaft

Unter dem Begriff Eigentümergemeinschaft oder rechtlich korrekt Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Gesamtheit aller Eigentümer von Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnanlage gefasst. Auch Teileigentümer sind der Gemeinschaft zuzurechnen. Welche Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft zukommen, regelt das Wohneigentumsgesetz. Durch den Kauf einer Eigentumswohnung wird der Eigentümer automatisch Mitglied der Gemeinschaft.

Fragen, die die Immobilie umfassen, sind von der Eigentümergemeinschaft gemeinsam zu entscheiden. Beispielsweise, wenn es um die Sanierung der Fassade geht. Bei der Gemeinschaft der Eigentümer handelt es sich jedoch weder um eine juristische Person noch um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Laut aktueller Rechtsprechung kommt ihr der Status einer besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu. Die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft bezieht sich nur auf Bereiche, an deren Verwaltung diese beteiligt ist. So ist die Eigentümergemeinschaft teilrechtsfähig und parteifähig.

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung stellt das zentrale Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Sie muss dem Wohneigentumsgesetz (WEG) zufolge mindestens einmal im Jahr einberufen werden und findet nicht öffentlich statt. Die Eigentümerversammlung dient unter dem Vorsitz des Verwalters der Willensbildung und Beschlussfassung für gemeinschaftlich zu treffende Entscheidungen. Dafür ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Die genaue Verteilung der Stimmen regelt die Teilungserklärung. Inhalt der Eigentümerversammlung sind Entscheidungen, die entweder einzelne Wohneigentumseinheiten oder das Gemeinschaftseigentum betreffen. Daneben bilden Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie Sonderumlagen, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zentrale Inhalte der Versammlung. Die einzelnen Beschlüsse sind in einem Protokoll schriftlich festzuhalten.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung bildet innerhalb eines Wohnhauses rechtlich eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die aus mehreren Räumen besteht. Im deutschen Wohneigentumsgesetz (WEG) fällt sie unter das Wohneigentum und taucht dort dementsprechend gar nicht auf. Die Rechte und Pflichten, die an eine Eigentumswohnung geknüpft sind, ergeben sich daher aus dem Begriff des Wohneigentums.

Das Eigentum an der Wohnung gründet sich auf einem Eintrag in das Grundbuch, wodurch dem Eigentümer die Wohneinheit als Sondereigentum und an der Immobilie gemeinschaftlich genutzte Bereiche als Gemeinschaftseigentum zugesprochen werden. Gleichzeitig wird der Eigentümer Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Eine Eigentumswohnung kann entweder vom Eigentümer selbst bewohnt oder vermietet werden. Bei Letzterem stellt sie eine Kapitalanlage dar, die in Form der monatlichen Mieteinnahmen eine Rendite erwirtschaftet.

Einfacher Alleinauftrag

Ein einfacher Alleinauftrag ist eine Vertragsform, die Makler und Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie eingehen können. Im Gegensatz zum qualifizierten Alleinauftrag kann sich der Immobilieneigentümer parallel zu den Tätigkeiten des Maklers selbst um die Veräußerung der Immobilie bemühen oder weitere Makler für diese Aufgabe beauftragen. Interessenten muss der Eigentümer nicht wie beim qualifizierten Alleinauftrag an den Makler verweisen. Hat er bei seinen Bemühungen Erfolg und kommt es aufgrund seines eigenen Engagements zum Vertragsabschluss, ist er nicht verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen.

Einkünfte

Der Begriff Einkünfte stammt aus dem Einkommenssteuerrecht. Als Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechtes gelten auch solche, die sich aus der Vermietung von Immobilien ergeben. Das regelt § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Auf dieser gesetzlichen Grundlage unterliegen Eigentümer von Immobilien und Eigentumswohnungen der Einkommenssteuerpflicht. Berechnet werden Einkünfte aus Vermietung durch den Abzug von Werbungskosten. Dazu zählen die Finanzierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abschreibung.

Energieausweis

Der Energieausweis informiert darüber, in welchem energetischen Zustand sich eine Immobile befindet. Um bessere Vergleichsdaten auszuweisen, sind darin Informationen über Energieeffizienz und Energiekosten, die für ein Gebäude anfallen, aufgeführt. Für Wohngebäude ist ein solcher Ausweis seit 2009 verpflichtend. Notwendig ist ein Energieausweis für Neubauten sowie zum Verkauf von Immobilien. Im Regelfall müssen auch Mietinteressenten darauf Zugriff haben. Der Energieausweis existiert einmal als Bedarfs- und einmal als Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage der Gebäudeeckdaten erstellt, sodass das Nutzungsverhalten der Bewohner darin keine Rolle spielt. Seine Ausstellung ist im Vergleich zur zweiten Variante teurer. Der Verbrauchsausweis greift dagegen auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zurück.

Energieverbrauchswert

Im Energieausweis einer Immobilie stellt der Energieverbrauchswert eine wichtige Kennziffer dar. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss er für jede Immobilie und Wohnung vorliegen, wenn es einen Verkauf oder eine Vermietung geht. Der Energieverbrauchswert liefert Interessenten eine Möglichkeit zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Er gibt an, wie viel Energie eine Immobilie im Durchschnitt in den letzten Jahren verbraucht hat. Angegeben wird der Energieverbrauchswert in Kilowattstunden pro Quadratmeter, auf ein Jahr gerechnet. Relevant sind dafür die Werte, die für die Heizung, Warmwasseraufbereitung sowie die Kühlung, Lüftung und Beleuchtung aufgewendet wurden. Für seine Berechnung wird häufig die Gebäudenutzungsfläche und nicht die eigentliche Wohnfläche herangezogen, sodass er auch Bereiche wie das Treppenhaus und Flure erfasst, die indirekt beheizt werden. 

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht gibt Bauherren die Möglichkeit, Objekte zu errichten, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Der Eigentümer eines Grundstücks erlaubt einem Dritten, den Erbbauberechtigten, auf seinem Grundstück eine Immobilie zu errichten und zu nutzen. Vergütet wird ihm dies jährlich durch den Erbbauzins, der rund vier bis fünf Prozent des Grundstückswert beträgt. Die Laufzeit eines solchen Vertrages, der im Grundbuch zu führen ist, lässt sich frei wählen. In den meisten Fällen beträgt sie 75 bis 99 Jahre. Prinzipiell kann jeder Grundstückseigentümer das Erbbaurecht bestellen, genutzt wird es jedoch häufig von Städten und Gemeinden.

Erdgeschosswohnung

Erdgeschosswohnung bezeichnet eine ebenerdig liegende Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Dabei befindet sich das Erdgeschoss nicht zwangsläufig auf einer Ebene mit der umliegenden Umgebung, Abweichungen sowohl nach oben als auch unten sind möglich. Liegt die Wohnung etwa ein halbes Geschoss über der Straßenebene, handelt es sich jedoch häufig schon um eine Hochparterrewohnung. Ein Amtsgericht urteilte hier, dass dies der Fall ist, wenn die Entfernung zwischen Unterkante des Fensters und Straßenebene mindestens 1,94 m bemisst.

Erker

Unter einem Erker wird eine bauliche Besonderheit verstanden. Er präsentiert sich als aus der Fassade des Gebäudes hervorragenden Vorbau. Meist erstreckt er sich über mindestens zwei Geschosse. Dabei kann er eine rechteckige, aber auch polygonale oder halbrunde Form aufweisen. Ein Erker dient hauptsächlich dekorativen Zwecken, erweitert aber auch zusätzlich die Wohnfläche in den entsprechenden Stockwerken und ermöglicht eine bessere Lichtausbeute in den jeweiligen Innenräumen.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine häufig genutzte Methode, die den Verkaufswert von Immobilien festlegt. Das Objekt wird dabei unter dem Gesichtspunkt Kapitalanlage betrachtet, das eine Rendite erwirtschaften soll. So ergibt sich der Verkehrswert der jeweiligen Immobilie aus dem Bodenwert, sowie dessen Verzinsung und den erzielten Mieteinnahmen, von denen der Gutachter die Bewirtschaftungskosten abzieht.

Exposé

Ein Exposé stellt die Beschreibung einer Immobilie bzw. einer Wohnung dar, um sie zu vermarkten. Damit präsentiert der Makler bzw. Verkäufer oder Vermieter den jeweiligen Miet- bzw. Kaufinteressen das jeweilige Objekt in Kurzform. Enthalten sind in einem Exposé Lage und Ausstattung sowie die wichtigsten Eckdaten wie Fläche, Miet- oder Kaufpreis, Baujahr und seit 2014 Angaben zum Energieverbrauch des Objekts. Lageplan und Grundriss sind häufig ebenfalls Bestandteil des Exposés.

F
Finanzierung

Weil der Kauf von Immobilien mit hohen Kosten verbunden ist, reicht in den meisten Fällen das Eigenkapital für die Finanzierung nicht aus. So muss der Großteil der Käufer ein Darlehen von der Bank oder einem unabhängigen Finanzierer aufnehmen, um den Kaufpreis abzugelten. Für die Immobilienfinanzierung kommen neben Banken und Hypothekenbanken auch Lebensversicherungen und Bausparkassen infrage. Dabei gilt es zunächst, sich einen Überblick über die eigenen Kapital- sowie Eigentumsverhältnisse zu verschaffen und diesen die monatlichen Ausgaben gegenüberzustellen, damit sich die Belastungsgrenze für die Immobilienfinanzierung feststellen lässt. Auf dieser Basis können Kaufinteressenten die benötigte Darlehenshöhe ermessen. Bei Krediten verschiedener Kreditinstitute zeigen sich große Unterschiede in Bezug auf Beleihungsgrenze, Effektivzins und Restschuld. Deswegen stellt der Angebotsvergleich einen wesentlichen Eckpfeiler der Finanzierung dar. Auch ergeben sich beim Immobilienkauf Differenzierungen für Eigennutzer und Kapitalanleger.

Französischer Balkon

Mit dem Begriff französischer Balkon drückt sich eine spezielle Bauweise aus. Dabei werden bodentiefe Fenster mit einer Absturzsicherung versehen, die fast direkt an der Fassade angebracht ist und so keine Möglichkeit zum Betreten gibt. Der französische Balkon stellt damit einen Austritt mit Geländer dar und dient neben dekorativen Zwecken vor allem der Sicherheit. Dieser architektonische Kniff ermöglicht den Einbau bis zum Boden reichender Fenster, selbst wenn ein echter Balkon aus baurechtlichen Gründen nicht gestattet ist. Die genaue Höhe der Geländer wird in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

G
Galeriewohnung

Bei einer Galeriewohnung handelt es sich um eine Sonderform von Maisonette. Das obere Geschoss der sich über zwei Etagen erstreckenden Wohnung ist in Form einer Galerie gestaltet. Das bedeutet, die beiden Etagen sind nicht durch Wände voneinander getrennt, sondern offen konzipiert. Dadurch ist von einer Etage der Blick zur jeweils anderen möglich.

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum wird in einer Eigentümergemeinschaft relevant. Dazu zählen alle Bereiche der Wohnanlage oder des Mehrparteienhauses, die nicht von Wohnungs- bzw. Sonder- und Teileigentum erfasst werden. Wohnungseigentum gehört gemeinschaftlich der Eigentümergemeinschaft und kann auch von allen genutzt werden. Gemeinhin ist dies beispielsweise das Treppenhaus, der Eingangsbereich und Aufzug sowie das Grundstück, auf dem die Anlage steht, aber auch tragende Wände. Im Gegensatz zum Sondereigentum ist für die Instandhaltung des gemeinschaftlich genutzten Eigentumes und dessen Finanzierung auch die Eigentümergemeinschaft zuständig. Definiert werden das Gemeinschaftseigentum und die Aufteilung der dafür aufzubringenden Kosten in der Teilungserklärung.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist ein Begriff aus dem deutschen Wohneigentumsrecht. Sie umfasst die Rechte und Pflichten, die den einzelnen Eigentümern in einer Wohneigentumsgemeinschaft obliegen. Damit bildet sie in den meisten Fällen ein Element der Teilungserklärung, die im Grundbuch vermerkt ist. Die Gemeinschaftsordnung definiert das Verhalten der Wohnungseigentümer untereinander. Darunter sind zum Beispiel Regeln über den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums, Duldungspflichten sowie Stimmrechte und Beschlussbestimmungen zu fassen.

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem alle Rechts- und Besitzverhältnisse von Grundstücken rechtsverbindlich erfasst sind. Dazu gehören auch eventuell damit verbundene Lasten, außer öffentliche Lasten, sowie mögliche Vorkaufs- und Wohnrechte. Die Führung obliegt dem jeweils für die Region zuständigen Amtsgericht. Nach dem Kauf einer Immobilie muss der Wechsel der Eigentumsverhältnisse notariell beglaubigt in das Grundbuch eingetragen werden. Erst dann gilt der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf von inländischen Immobilien an und lässt sich als Umsatzsteuer verstehen. Sie ist auf Landesebene angesiedelt, sodass sich der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Das Spektrum reicht dabei von 3,5 bis 6,5 %. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer dient der vollständige Kaufpreis der jeweiligen Immobilie. Die Steuer selbst wird beim Immobilienkauf zu den Nebenkosten gerechnet. Erst wenn sie geleistet ist, wird der Käufer als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen.

Grundriss

Bei einem Grundriss handelt es sich um die Darstellung einer Wohnung oder eines Hauses meist in einer 2D-Ansicht. Darin sind die Lage und die Größe der Räume, oftmals maßstabgetreu, dargestellt, um sich einen Überblick über die Raumaufteilung des Objektes zu machen. Auch die Position der Fenster und Türen ist im Grundriss aufgeführt.

Grundschuld

Die Grundschuld zählt zu den Grundpfandrechten und dient bei der Immobilienfinanzierung als Absicherung für den Kreditgeber. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und verleiht dem Kreditgeber das Recht, die Immobile einer Zwangsversteigerung zu unterziehen, wenn der Käufer bei der Abzahlung des Kredites in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Im Gegensatz zur Hypothek bezieht sie sich nicht auf eine bestimmte Forderung. Gleichzeitig untersagt die Grundschuld dem Grundeigentümer den Verkauf der Immobilie, ohne dass der Kreditgeber seine Zustimmung dafür erteilt hat.

H
Hausgeld

Das Hausgeld bezeichnet die monatlich fälligen Kosten, die jeder Eigentümer an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat, um die gemeinschaftlich anfallenden Kosten zu begleichen. Mit dem Beitrag werden die Betriebskosten, Aufwände für die Wartungsarbeiten und die Verwaltungsgebühren am Gemeinschaftseigentum gedeckt. Außerdem dient ein Teil des Hausgeldes dazu, um eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Wie sich das Hausgeld auf alle Wohnungseigentümer verteilt, legt der Miteigentumsanteil fest.

Hausordnung

In der Hausordnung sind die privatrechtlichen Vorschriften festgehalten, die für die Nutzung eines Mehrfamilienhauses gelten. Sie bildet die Grundlage, um ein reibungsloses Miteinander der einzelnen Mietparteien zu gewährleisten, und ist häufig Teil des Mietvertrags. Andernfalls muss die Hausordnung in dem jeweiligen Gebäude in Form eines Aushangs für alle sichtbar sein. Die Rechte und Pflichten für ein Mietshaus legt der Vermieter bzw. Eigentümer fest. Diese dürfen allerdings keinen allgemein gültigen Gesetzen widersprechen. Typische Bestandteile der Hausordnung sind der Gebrauch von gemeinschaftlich nutzbaren Räumen, Ruhezeiten und Reinigungsarbeiten.

Hypothek

Die Hypothek stellt eine Möglichkeit dar, mit der sich der Kreditgeber bei einer Immobilienfinanzierung oder einer anderen Investition absichert. Die Immobilie dient für das Darlehen als Pfand, sollte der Kreditnehmer bei der Rückzahlung des Kredites in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Das bedeutet, dass die Rechte der Immobilie an den Kreditgeber übergeben werden, solange die Hypothek besteht. Dies ist auch im Grundbuch festgehalten, deshalb müssen Hypothekendarlehen immer in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten werden. Nach der Tilgung des Darlehens wird die Hypothek gelöscht. Anders als die Grundschuld ist die Hypothek immer mit dem jeweiligen Darlehen verbunden.

I
Immobilie

Bei Immobilien handelt es sich in der Rechts- und Wirtschaftssprache um ein unbewegliches Sachgut, das beweglichen Gütern wie Fahrzeugen oder Möbeln gegenübersteht. Als solches gelten für Immobilien besondere rechtliche Vorschriften. Durch ihren Status als Sachgut stellen Immobilien eine langfristige Kapitalanlage dar, die in ihrem Wert relativ beständig sind. Nach der Art ihrer Nutzung lassen sie sich in Wohn-, Gewerbe- und betriebliche Immobilien unterteilen.

Indexmiete

Bei der Indexmiete erfolgt die Preisgestaltung der Miete für ein Mietobjekt variabel. Dabei steigt die Miete jeweils mit den Preisen, denn sie ist an den Preisindex für die Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte gekoppelt, den das Statistische Bundesamt herausgibt. Dadurch richtet sich die Mietsteigerung an der allgemeinen Preisentwicklung aus und ist nicht durch den Mietspiegel gedeckelt. Die Mieterhöhung ist im Mietvertrag aufgeführt. Sie findet einmal im Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt statt und darf außerhalb dieses Zeitpunktes nicht erneut angepasst werden. Auch die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Mietzahlung ist bei einer vereinbarten Indexmiete ausgeschlossen.

Instandhaltungsrücklage

Mit der Instandhaltungsrücklage, auch Instandhaltungsrückstellung, soll laut Wohnungseigentümergesetz der Wert von Eigentumswohnungen erhalten werden. Es handelt sich dabei um zurückgestelltes Geld, das der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer dient, um Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie zu finanzieren. Damit darf die Instandhaltungsrücklage nur für Reparaturen oder Erneuerungen gebraucht werden, die Zahlung anderen Kosten ist nicht zulässig. Die Rücklage verteilt sich dabei anteilig je nach Wohnfläche auf alle Wohnungseigentümer. Den Beschluss über ihre Höhe fällt die Eigentümerversammlung.

Investition

Investitionen dienen dazu, den Wert einer Immobilie zu steigern, und gehören damit den wertsteigernden Maßnahmen an. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Modernisierung handeln, bei der der Eigentümer zunächst Geld in die Immobile einbringt, was sich später in Form eines höheren Verkaufspreises oder höherer Mietpreise rechnet. Dabei grenzt sich die Investition von der Instandhaltung und Instandsetzung ab, die jeweils werterhaltende Maßnahmen darstellen – also solche, die der Abnutzung der Immobilie entgegenwirken, die zum Wertverlust führen würde.

J
Jahresabrechnung

In der Jahresabrechnung werden nach dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr die angefallenen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgeführt. Dabei geht es um die Posten des gemeinschaftlichen Eigentums, die der WEG-Verwalter als Gesamt- sowie als Einzelrechnungen für die einzelnen Wohnungseigentümer aufzustellen hat. Auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage muss darin enthalten sein. Die Jahresabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Die Abrechnung hat dabei nicht als Bilanz, sondern als reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nach dem Zufluss- und Abflussprinzip zu erfolgen. Sie ist so zu erstellen, dass sie für alle Wohnungseigentümer verständlich ist. Für Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen stellt die Jahresabrechnung ein wichtiges Dokument dar, um sich einen Überblick über die realen Kosten der Wohnung zu verschaffen.

K
Kapitalanlage

Nutzt der Eigentümer die Immobilie nicht selbst, stellt sie für ihn eine Kapitalanlage dar. Indem er sie weitervermietet, generiert er mit den Mietzahlungen eine regelmäßige Rendite. Außerdem bringt ihm das Eigentum steuerliche Vorteile ein. Im Gegensatz zu anderen Anlageformen haftet einer Immobilie – unabhängig von Wertsteigerung oder -verlust – immer ein Eigenwert an, vorausgesetzt sie wird instandgehalten und -gesetzt. Dadurch bietet sie Anlegern eine relativ hohe Sicherheit für eine Geldanlage. Aus diesem Grund werden Immobilien umgangssprachlich auch als Betongold bezeichnet.

Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhung

Für Mieterhöhungen gibt es eine festgelegte Kappungsgrenze, an die sich Vermieter halten müssen. Die Kappungsgrenze besagt dabei, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. In einigen Städten und Gemeinden, die besonders stark vom Wohnraummangel betroffen sind, liegt die Kappungsgrenze mit 15 Prozent auch darunter. Mit diesem Wert will der Gesetzgeber schnell steigende Mietpreise in einer Region unterbinden. Relevant wird die Kappungsgrenze allerdings nur bei Mieterhöhungen von Wohnraum, der zuvor deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.

Anders als die Mietpreisbremse, die nur für Neubauten relevant ist, bezieht sich die Kappungsgrenze auf Bestandswohnungen. Bei Staffel- oder Indexmiete gilt die Kappungsgrenze ebenfalls nicht. Auch Mieterhöhungen nach einer Modernisierung unterliegen anderen Regelungen.

Katasterunterlagen

Katasterunterlagen bezeichnen Dokumente, die für die Bewilligung einer Baufinanzierung notwendig und dem Kreditgeber vorzulegen sind. Sie spielen bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens eine wichtige Rolle. Aus den Unterlagen geht eine detaillierte Beschreibung des jeweiligen Grundstückes sowie seine Größe und Nutzungsart hervor. Auch für die Berechnung des Grundstückwertes sind die Unterlagen relevant. Potenzielle Belastungen des Grundstückes sind darin jedoch nicht aufgeführt.

Die Verwaltung der Katasterunterlagen obliegt dem Kataster- oder Vermessungsamt. Dazu gehören

  • Auszug aus dem Gebäudebuch,
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • und eine Abzeichnung der Flurkarte.

Gegen eine Gebühr erteilt das Kataster- oder Vermessungsamt Auskunft über das jeweilige Grundstück.

Kaufpreisfaktor

Mit dem Kaufpreisfaktor, auch als Vervielfältiger bezeichnet, lässt sich angeben, wie rentabel Immobilien als Kapitalanlagen sind. Er berechnet, nach wie vielen Jahren sich eine Immobilie in der Theorie refinanziert hat. Zu seiner Ermittlung werden die Investitionskosten zu den vermuteten Einnahmen ins Verhältnis gesetzt. Die Rechnung dazu lautet: Kaufpreis / jährliche Nettokaltmiete = Kaufpreisfaktor. Ein niedriger Wert deutet auf eine möglichst hohe Rendite hin. Allerdings kann sich der Kaufpreisfaktor schnell ändern, wenn es beispielsweise zu einem Mietausfall kommt

Kaution

Mit der Kaution sichert sich der Vermieter einer Wohnung vor einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit des Mieters ab. Sie muss meist bei Abschluss eines Mietvertrages hinterlegt werden. Der Vermieter hält die Kaution als Sicherheit für ausbleibende Mietzahlungen ein oder für die Fälle, wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen anderweitig nicht nachkommt. Dabei hat er sie für den Zeitraum, in dem das Mietverhältnis besteht, getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinslich auf einem Kautionskonto anzulegen. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dabei dem Mieter zu, wenn ihm nach Ablauf des Mietverhältnisses die Kaution wieder ausgezahlt wird.

Kündigungsfrist

Für die Kündigung von Mietverhältnissen gelten die im Mietvertrag vereinbarten Fristen. Sind darin keine aufgeführt, sind für die Kündigung folgende Fristen verbindlich: Will der Mieter das Mietverhältnis beenden, muss er dies laut deutschem Mietrecht drei Monate vorher schriftlich erklären. Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens zum dritten Werktag des Monats erfolgen. Die Dauer des Mietverhältnisses spielt dabei im Gegensatz zur Kündigung durch den Vermieter keine Rolle. Für den Vermieter wird die Kündigungsfrist durch den Zeitraum, in dem das Mietverhältnis bestand, geregelt. Bei Mietverträgen, die bis zu drei Jahren liefen, gelten auch hier die drei Monate als Frist für die Kündigung. Dauerte das Mietverhältnis zwischen drei und acht Jahren, liegt die Frist für den Vermieter bei sechs Monaten, zu denen er spätestens die Beendigung des Mietvertrages erklären muss. Mietverhältnisse ab acht Jahren muss der Vermieter mindestens neun Monate vorher kündigen.

L
Landesbauordnung

Die Landesbauordnung gilt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechtes. In ihr ist festgeschrieben, was es technisch bei einem Bau zu beachten gibt. Auch in welchen Fällen eine Baugenehmigung einzuholen ist, ist darin festgehalten. Durch die Verankerung auf Landesebene ergeben sich in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer Abweichungen. Als Bauherr sollte man mit der jeweiligen Landesbauordnung vertraut sein.

Liegenschaftszins

Um im Ertragswertverfahren den Wert einer Immobilie zu bestimmen, ist der Liegenschaftszins relevant. Er bestimmt den Zinssatz, mit dem bebaute Grundstücke entsprechend der Marktlage im Durchschnitt verzinst werden. Dabei hängt die Höhe des Liegenschaftszinses von der Lage, Art und Restnutzungsdauer des Objektes ab. Für Immobilienkäufer stellt er eine entscheidende Kennzahl beim Kauf dar. Grundsätzlich erweisen sich Objekte mit einem niedrigen Liegenschaftszins als wertstabiler.

Loft

Loft ist die Abkürzung für Loftwohnung. Damit werden Industrie- oder Fabrikhallen beschrieben, die zu Wohnraum umfunktioniert werden. Dadurch stellen sehr hohe Raumhöhen ein typisches Merkmal von Loftwohnungen dar. Früher handelte es sich dabei oft um improvisierte Wohnungen, heute entstehen Lofts durch aufwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten und sind dementsprechend kostspielig. Mitunter werden auch Neubauwohnungen, die sich durch ein offenes Wohnkonzept auszeichnen, als Loft angepriesen.

Loggia

Eine Loggia bezeichnet eine spezielle Balkonbauweise. Anders als ein normaler Balkon, der als offener Anbau an der Außenwand angebracht ist, tritt sie nicht aus dem Gebäude hervor, sondern öffnet es gewissermaßen nach außen hin. Damit ist eine Loggia bis auf die Fassade von Wandelemente umgeben und bietet einen guten Schutz vor der Witterung.

Löschungsbewilligung

Ist die Finanzierung der Immobilie vollständig zurückgezahlt, erhält der Eigentümer von seiner Bank eine Löschungsbewilligung. Darunter wird die Zustimmung verstanden, die Grundschuld im Grundbuch zu löschen, die der Kreditgeber in vielen Fällen als Sicherheit für die Vergabe eines Kredites fordert. Mit der Löschungsbewilligung kann ein Notar die Löschung des entsprechenden Eintrages beim Grundbuchamt in die Wege leiten.

M
Maisonette

Der Begriff Maisonette stammt aus dem Französischen und lässt sich mit kleines Haus übersetzen. Gemeint sind damit Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die sich über mindestens zwei Geschosse erstrecken und dadurch einen offenen Charakter besitzen. Die beiden Etagen werden durch eine Treppe innerhalb der Wohnung miteinander verbunden. Die Maisonettewohnung befindet sich typischerweise entweder in der oberen oder unteren Etagen, am häufigsten ist das Dachgeschoss und die darunter liegende Etage zu einer Maisonettewohnung ausgebaut.

Makler

Ein Immobilienmakler fungiert als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer sowie zwischen Mieter und Vermieter. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Phasen, die mit der Vermarktung von Immobilien in Verbindung steht. Er übernimmt alle anfallenden Aufgaben rund um Verkauf und Vermietung. Außerdem berät er zu Immobilienfragen und kennt sich dabei mit vertraglichen Aspekten und rechtlichen Besonderheiten aus. Für seine Tätigkeit erhält der Makler eine Provision.

Mietkauf

Der Mietkauf stellt eine Möglichkeit dar, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren. Dabei kauft der Käufer das entsprechende Objekt, das er selbst bewohnt, nach einer festgelegten Frist. Erst zum Kaufzeitpunkt wird er zum Eigentümer der Immobilie oder Eigentumswohnung, bis dahin bleibt er Mieter. Der Mietkaufvertrag, der den Miet- und Kaufvertrag regelt, muss notariell beglaubigt werden. Auch die Höhe des Kaufpreises ist darin festgehalten. Wesentlicher Bestandteil eines Mietkaufes ist eine einmalige Anzahlung der Kaufsumme in Höhe von 20 Prozent. Die restliche Summe wird in Form von Raten bezahlt, welche die vorher gezahlte Miete übersteigen.

Mietpreisbremse

Mit der Mietpreisbremse hat der Gesetzgeber die Höhe des Mietpreises nach oben hin gedeckelt. So darf der Mietpreis bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die im Mietspiegel aufgeführt ist. Die Mietpreisbremse ist seit dem 01. Juni 2015 in Kraft. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich jedoch nur auf Gebiete, in denen das Wohnungsangebot knapp ist. Definiert werden die Gebiete von dem jeweiligen Bundesland. Neuvermietungen und Objekte, die zuvor umfassend saniert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.

Mietspiegel

Der Mietspiegel enthält die Vergleichsmiete, die in einer Gemeinde oder Stadt üblich ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem üblichen Entgelt, das für Wohnraum vereinbarer Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Ein qualifizierter Mietspiegel bildet die Grundlage für das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren sowie die Mietpreisbremse. Damit gibt er einen Überblick in die ortsübliche Preisentwicklung. Als qualifizierter Mietspiegel gilt er erst, wenn er von den jeweiligen Gemeinden und Städten in Zusammenarbeit mit Vermieter- und Mietverbänden erstellt oder anerkannt wurde. Nach spätestens vier Jahren muss der Mietspiegel an die jeweilige Preisentwicklung angepasst werden.

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil (MEA) ist im deutschen Wohneigentumsrecht verankert und bezieht sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Er referiert auf den Teil, der jeweils einem Eigentümer am gemeinschaftlich genutzten Eigentum in der Wohnungseigentümergemeinschaft zusteht. Als Gemeinschaftseigentum gelten Fassade, Dach und alle weiteren Teile der Immobilie, die kein Sondereigentum darstellen.

Aus dem MEA lassen sich die Anteile ermitteln, die jeder Eigentümer am Gemeinschaftseigentum zu tragen hat. Der rechnerische Bruchteil ist jeweils Bestandteil der Teilungserklärung und im Grundbuch vermerkt. Ebenso erlangen auf der Mitgliederversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlüsse nur dann Gültigkeit, wenn 50 Prozent der Miteigentumsanteile durch entsprechende Eigentümer vertreten werden.

N
Nebenkosten

Der Begriff Nebenkosten bezieht sich im Zusammenhang mit Immobilien auf unterschiedliche Begebenheiten.

So fallen einerseits beim Bau und Immobilienkauf Nebenkosten an. Beim Bau betrifft dies beispielsweise die Kosten für das Projektmanagement sowie die Tätigkeiten der Ingenieure und Architekten. Die Nebenkosten beim Immobilienkauf umfassen Grunderwerbssteuer, Notarkosten sowie die Maklerkosten und kommen zu dem jeweils vereinbarten Kaufpreis hinzu.

Andererseits entstehen auch im Rahmen von Mietverhältnissen Nebenkosten. Rechtlich handelt es sich dabei um Betriebskosten, die vom Eigentümer teilweise auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu zählen die Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Grundsteuer sowie den Hausmeisterservice. Im Mietvertrag sind sie getrennt von der eigentlichen Mietzahlung aufzuführen. Die Nebenkosten zahlt der Mieter entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung. Im letzteren Fall werden die tatsächlich durch den Vermieter geleisteten Kosten in der jährlich zu erfolgenden Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt und mit der gezahlten Vorauszahlung abgeglichen.

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit. Er ermöglicht es, ein Grundstück oder eine Immobilie uneingeschränkt zu nutzen. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit unterliegt der Nießbrauch keinen Einschränkungen – lediglich Veränderungen am Grundstück oder der Immobilie dürfen nicht vorgenommen werden. Die Fruchtziehung ist dagegen erlaubt. So darf der Nießbrauchberechtigte die Immobilie umfassend gebrauchen und daraus Erträge erwirtschaften.

Beim Nießbrauch handelt es sich um ein absolutes Recht, das lebenslang gilt. Allerdings kann es weder veräußert noch vererbt werden.

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto kommt gelegentlich bei der Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Es handelt sich darum um ein Konto, das der Notar als Treuhänder führt. Der Käufer zahlt darauf den vereinbarten Kaufbetrag für die Immobile. Zur Auszahlung der Summe an den Verkäufer kommt es erst, wenn alle Vertragsleistungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Damit dient diese kostenpflichte Kontoart der Absicherung.

O
Obhutspflicht

Unter Obhutspflicht wird im Mietrecht die Pflicht des Mieters verstanden, die Wohnung und die gemeinschaftlich genutzten Räume sowie Anlagen pfleglich zu behandeln und Schäden von der Mietsache fernzuhalten. Aus der Obhutspflicht heraus kann der Vermieter den Mieter auch zum regelmäßigen Lüften und moderaten Heizen veranlassen, um Schimmelbildung vorzubeugen.

Über eventuell entstandene Schäden hat der Mieter den Vermieter im Rahmen der Obhutspflicht unverzüglich zu informieren. Die Pflicht gilt auch dann, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist.

Optionskauf

Der Optionskauf bezeichnet eine besondere Form des Mietkaufs. Hierbei wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die von ihm bewohnte Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Im Gegensatz zum Mietkauf stellt der Kauf aber nur eine Option dar und ist nicht bindend. Die Entscheidung über diesen Schritt liegt beim Mieter. Der Vermieter bzw. der Verkäufer lässt die Option zum Kauf im Grundbuch vermerken.

P
Pacht

Pacht umschreibt die vertragliche Überlassung einer Immobilie zum Gebrauch an einen Pächter. Meist handelt es sich um eine gastronomische oder landwirtschaftliche Nutzung, die durch das vereinbarte Entgelt abgegolten wird, den Pachtzins oder auch kurz als Pacht bezeichnet. Die Nutzung bezieht sich dabei auf einen bestimmten Zeitraum, der im Pachtvertrag festgehalten wird. Im Gegensatz zur Miete, bei der dem Mieter das Objekt lediglich zum Gebrauch zur Verfügung steht, wird bei der Pacht dem Pächter auch die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt, die sogenannte Fruchtziehung.

Penthouse

Ein Penthouse ist ein Wohngebäude, das sich freistehend auf dem Dach eines mehrstöckigen Hauses befindet. Dabei nimmt es die komplette obere Etage in Anspruch und ergibt eine in sich abgeschlossene Wohnung Typischerweise verfügt ein Penthouse über eine großzügige Terrasse oder einen Dachgarten. Solche Wohnungen liegen meist in Metropolen und Großstädten in zentraler Lage, sodass von dort ein spektakulärer Ausblick möglich ist. Große Fensterfronten bilden ein häufiges Ausstattungsmerkmal, wodurch die Wohnungen sehr hell und warm wirken. Hoch gelegen, reduziert sich die Lärmbelästigung in Penthousewohnungen deutlich.

Q
Quadratmeterpreis

Der Quadratmeterpreis gibt an, wie viel ein Quadratmeter Wohnraum kostet. Beim Immobilienkauf stellt er eine wichtige Kenngröße dar, um den Preis verschiedener Immobilien miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise lassen sich mit seiner Hilfe verschiedene Objekte einander gegenüberstellen. Er hängt insbesondere von der Region und Lage des Objektes ab – hier zeigen sich sehr deutliche Unterschiede.

Qualifizierter Alleinauftrag

Der qualifizierte Alleinauftrag, zuweilen auch als erweiterter Alleinauftrag bezeichnet, enthält Regelungen, die die eigenen Verkaufstätigkeiten des Immobilienbesitzers einschränken, wenn er dafür einen Makler beauftragt hat. So ist in diesem Fall ausschließlich der Makler für den Verkauf der Immobilie zuständig. Einen weiteren Makler kann der Eigentümer dafür nicht beauftragen. Außerdem verpflichtet er sich vertraglich dazu, alle Interessenten, die sich an ihn wenden, an den Makler zu verweisen, den er mit dem Verkauf der Immobilie betraut hat. Verkauft der Eigentümer das Objekt ohne Zutun des Maklers, schuldet er diesem eine Provision.

Im Gegenzug für diese Einschränkungen auf Seiten des Immobilieneigentümers hat sich der beauftragte Makler laut geltender Rechtsprechung aktiv und rege um den Verkauf zu bemühen.

R
Rendite

Mit der Rendite wird angegeben, wie rentabel eine Immobilie über einen längeren Zeitraum ist. Als Bezugspunkt fungieren dabei die ursprünglichen Investitionskosten. Die Rendite dient Kaufinteressenten bei einer Kapitalanlage als eine der wichtigsten Kennzahlen vor dem Kauf einer Immobilie. Ihre Angabe erfolgt in Prozent, sodass sie zum Vergleich zwischen verschiedenen Objekten herangezogen werden kann. Bei der Rendite muss noch einmal zwischen Brutto- und Nettorendite unterschieden werden.

S
Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren stellt ein Verfahren dar, um den Verkehrswert von Immobilien zu bestimmen. Der Sachwert von Grundstück und Immobilie wird dabei zunächst jeweils unabhängig voneinander betrachtet. Als Orientierungswert für den Sachwert des Objektes dienen die Kosten, die für die Errichtung des Gebäudes anfielen. Davon wird ein Posten für die altersbedingte Abnutzung abgezogen. Der Verkehrswert ergibt sich nun aus der Summe von ermitteltem Bodenwert und Gebäudesachwert. Das Sachwertverfahren eignet sich insbesondere für die Wertermittlung von selbst genutzten Objekten wie Eigentumswohnungen.

Sollzins

Der Sollzins, bis 2010 als Nominalzins geläufig, gibt die Höhe der Zinsen für einen Kredit an. Im Gegensatz zum Effektivzins führt er allerdings lediglich den reinen Zins auf und lässt zusätzliche Kosten und Gebühren, die bei der Kreditaufnahme entstehen, unberücksichtigt. Deshalb eignet sich der Sollzins zum Vergleich von Kreditangeboten weniger gut.

Sondereigentum

Als Sondereigentum lässt sich dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zufolge das Eigentumsrecht an einer Wohnung verstehen. Für das Sondereigentum sind ausschließlich die Wohnungseigentümer verantwortlich. Auf diese Weise lässt sich das Sonder- vom Gemeinschaftseigentum abgrenzen. Als Sondereigentum können nur Räumlichkeiten gelten, die in sich abgeschlossen sind. Grundstücksflächen wie Parkflächen fallen nicht darunter.

Außerdem kann Sondereigentum als Teileigentum bestehen. Dabei handelt es sich um Räume oder Teile des Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. An diesen Gebäudeteilen besitzt der Wohnungseigentümer dann einen Miteigentumsanteil.

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht bezeichnet das Recht eines Eigentumswohnungsbesitzers, Gemeinschaftseigentum allein zu nutzen. Die anderen Eigentümer sind von diesem Recht ausgeschlossen. Dennoch handelt es sich dabei weiterhin um Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft. Beispiele für das Sondernutzungsrecht sind der Gebrauch eines Parkplatzes oder eines Gartens. Auch die Übertragung auf eine andere Person innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist möglich, ohne dass dafür die Zustimmung der anderen Mitglieder erforderlich ist. An dritte, der Eigentümergemeinschaft nicht angehörende Personen lässt sich das Recht jedoch nicht übertragen.

Sonderumlage

Die Sonderumlage dient dazu, den außergewöhnlichen Finanzbedarf von Immobilien in Gemeinschaftseigentum zu decken. Kosten, für die weder das Hausgeld noch die Instandhaltungsrücklage ausreichen, werden darüber ausgeglichen. Das ist bei der Finanzierung umfassender Maßnahmen oder Anschaffungen sowie bei schweren Schäden durch Unwetter beispielsweise der Fall. Die Wohnungseigentümer müssen die Sonderumlage jedoch gemeinschaftlich beschließen. Einzelheiten dazu regelt das Wohnungseigentumsgesetz.

Souterrain

Der Begriff Souterrain stammt aus dem Französischen und ist gleichbedeutend mit Tiefparterre. Er bezeichnet Wohnungen bzw. Zimmer, die auf Dauerbewohnung ausgelegt sind und deren Fußboden unterhalb des Geländes auf der Straßenfassade liegt. Das Stockwert, das sich über der Souterrainwohnung anschließt, befindet sich damit etwa ein halbes Geschoss oberhalb des Erdniveaus und wird als Hochparterre bezeichnet.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer umschreibt umgangssprachlich die Einkommenssteuer, die bei der Veräußerung von Immobilien anfällt. Ihre Höhe hängt vom Verkaufswert sowie dem individuellen Steuersatz ab, der sich aus den Gesamteinnahmen des Steuerzahlers ergibt. Dadurch lässt sich für die Spekulationssteuer kein fester Wert angeben. Grundsätzlich sind alle Gewinne aus Immobilienverkäufen umsatzsteuerpflichtig, allerdings hat der Gesetzgeber hierbei einige Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel wenn die Immobilie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erworben wurde.

Staffelgeschoss

Das Staffelgeschoss bezeichnet die oberste Etage eines mehrstöckigen Gebäudes in einer speziellen Bauform. Gegenüber der Außenwände der Stockwerke, die darunter liegen, steht es etwas zurück. Dadurch fällt die Grundfläche in einem Staffelgeschoss geringer aus als die der anderen Etagen. Der Bau gestaffelter Geschosse hat meist statische Gründe. Staffelgeschosse werden architektonisch oftmals dazu genutzt, um eine umlaufende Terrasse oder einen Balkon um den Rücksprung auszubauen.

Staffelmiete

Die Staffelmiete umschreibt eine Form der Miete, bei der eine Staffelung vereinbart wurde. Der Mietpreis ist dabei jeweils für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und wird danach erhöht. Als Mindestzeitrum, für die eine solche Staffelung gilt, legt das Gesetz ein Jahr fest. Die Preisstaffelung ist im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Andere Mieterhöhungen sind bei Staffelmiete ausgeschlossen. Außerdem findet die Mietpreisbremse auch bei dieser Form der Mietzahlungen Anwendung.

T
Teilungserklärung

In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist geregelt, wie es sich mit den Eigentumsverhältnissen und der Aufteilung der Wohneinheiten in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus verhält. Dadurch lässt sich genau nachvollziehen, welcher Anteil der Immobilie Sonder- und welcher Gemeinschaftseigentum darstellt. Damit bildet die Teilungserklärung ein wichtiges Instrument dafür, welche Rechte und Pflichten für die einzelnen Eigentümer jeweils bestehen, und ist für die Geldanlage in eine Immobilie ein relevantes Entscheidungskriterium. Die Teilungserklärung ist dabei jeweils im Grundbuch festgeschrieben.

Tilgung

Mit der Tilgung wird die Rückzahlung eines Darlehens umschrieben, das für eine Immobilienfinanzierung aufgenommen wurde. In welcher Höhe das Darlehen zurückgezahlt wird und zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Tilgungsraten fällig werden, wird im Tilgungsplan zwischen Darlehensgeber und -nehmer vereinbart. In der meist monatlich zu zahlenden Rate kommt neben der eigentlichen Tilgung noch der Zins hinzu, den der Kreditgeber für das Darlehen erhält. Generell zeigt sich dabei: Je niedriger der Tilgungsanteil daran ist, desto höher fällt der Zinsanteil aus und desto länger dauert auch die Rückzahlung des Kredits.

U
Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll wird bei der Übergabe eines Mietobjektes bei Ein- und Auszug erstellt. Darin wird der Zustand der Wohnung oder des Hauses sowie der Ausstattung genau erfasst. Ebenso sind darin die Zählerstände aufgeführt. Durch ein Übergabeprotokoll lassen sich Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit des Objektes im Nachhinein vermeiden, weil im Protokoll etwaige Streitpunkte wie vorhandene Schäden festgehalten wurden. Das Übergabeprotokoll ist schriftlich anzufertigen und vom Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung sowie dem Mieter zu unterschreiben.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt darüber Auskunft, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer geleistet hat. Ausgestellt wird sie von dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt, wird der Käufer als rechtsverbindlicher Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen. Der Käufer kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst beim Finanzamt abholen oder diese direkt dem zuständigen Notar zukommen lassen.

V
Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Zur Bestimmung des Verkehrswert werden dabei vergleichbare Objekte und der Preis herangezogen, der für diese beim Verkauf erzielt wurde. Genutzt wird das Verfahren insbesondere für Eigentumswohnungen und Wohnhäuser, für die es ausreichend vergleichbare Objekte gibt.

Verkehrswert

Der Verkehrswert beschreibt den Marktwert einer Immobilie, also den Preis, den das Objekt aktuell am freien Markt erzielen kann. Damit gibt er an, wie viel eine Immobilie aktuell wert ist und ist so für den Immobilienkauf bzw. -verkauf von Relevanz. Der Verkehrswert wird dabei durch eines der drei Verfahren ermittelt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren.

Versteckter Mangel

Versteckte Mängel an einer Immobilie sind nicht direkt auf den ersten Blick ersichtlich. Dadurch unterscheiden sie sich von offenen Mängeln. Sie beziehen sich meist auf Fenster, den Keller, die Heizungsanlage und das Dach, ebenso wie den Sanitärbereich. Beim Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf versteckte Mängel hinzuweisen. Das ergibt sich aus seiner Aufklärungspflicht heraus. Andernfalls kann der Käufer später vom Kaufvertrag zurücktreten. Selbst Schadensersatzzahlungen sind in diesem Fall möglich.

Vorfälligkeitsentschädigung

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites in Form eines Entgeltes vergüten. Diese Gebühr kommt zu der Tilgung der Restschuld noch hinzu. Das Entgelt entschädigt die Bank gewissermaßen dafür, dass sie das Geld nicht so wie geplant über den festgesetzten Zeitraum anlegen kann. Unter bestimmten Umständen – wie beim Verkauf der Immobilie oder der Wohnung – kann der Kreditnehmer seinen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auslösen. In diesem Fall sorgt die Vorfälligkeitsentschädigung dafür, dass der Bank durch die außerplanmäßige Rückzahlung keine Nachteile entstehen.

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht hat den Status einer Vormerkung inne. Wird es nicht wahrgenommen, erlischt es mit dem Immobilienverkauf. Vor dem Verkauf einer Immobilie muss der Eigentümer diese demjenigen anbieten, der ein Vorkaufsrecht besitzt. Dabei kommen der gleiche Verkaufspreis sowie die gleichen Rechte und Pflichten zur Anwendung, die mit einem Dritten, an den der Verkäufer die Immobilie verkaufen wollte, im aufgesetzten Kaufvertrag vereinbart wurden.

Besteht auf eine Immobilie ein vertragliches Vorkaufsrecht, ist dieses im Grundbuch festgehalten. Gesetzliche Vorkaufsrechte, wie sie zum Beispiel im Fall einer Erbengemeinschaft bestehen, sind darin nicht festgeschrieben.

W
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan stellt ein bedeutendes Element für eine Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Darin präsentiert der Hausverwalter die Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr. Erwartete Einnahmen und Ausgabe führt er im Wirtschaftsplan auf und gleicht sie miteinander ab. Gelistet sind dabei die Posten für das Gemeinschaftseigentum, die anteiligen Verpflichtungen und die Kosten, die auf den einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, woraus die Höhe des Hausgeldes resultiert. Die Zahlungen, die im Zusammenhang mit Sondereigentum entstehen, sowie die Grundsteuer spielen im Wirtschaftsplan keine Rolle. Der Wirtschaftsplan setzt sich aus einem Gesamtwirtschaftsplan für die Eigentümergemeinschaft und Einzelwirtschaftsplänen für die einzelnen Eigentumswohnungen zusammen.

Wohnflächenberechnung

Durch die Wohnflächenberechnung wird die Wohnfläche einer Wohnung bestimmt. Er stellt damit die Summe aller Grundflächen dar, die von dem Objekt auf die Wohnfläche angerechnet werden. Abstellräume, die sich außerhalb der Wohnung befinden, sowie Keller und Dachboden sind von der Wohnflächenberechnung ausgeschlossen. Balkon und Terrasse fließen nur zur Hälfte in die Berechnung ein. Sonderfälle stellen ebenso Dachgeschosswohnungen dar, bei denen die Dachschrägen nicht vollständig als Wohnfläche veranschlagt werden.

Die Wohnflächenberechnung bildet die Grundlage für den Mietpreis sowie eine Immobilienfinanzierung. Ebenso ist die Verteilung des Miteigentums in der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant.

Wohngebäudeverssicherung

Mit einer Gebäudeversicherung schützt sich der Eigentümer vor finanziellen Verlusten, die sich durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachte Schäden ergeben können. Bei einer Immobilie sind die entstandenen Kosten meist unkalkulierbar und können im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb ist eine Gebäudeversicherung für Immobilieneigentümer absolut sinnvoll. Im Schadensfall kommt die Versicherung für die entstandenen Kosten auf, die für die Wiederherstellung erforderlich werden. Bei der Immobilienfinanzierung durch einen Bankkredit ist der Eigentümer sogar zum Abschluss einer solchen Sachversicherung verpflichtet. Versichert sind dabei Schäden am Gebäude selbst sowie fest damit verbundene Teile und Nebengebäude. Damit fällt sogar die Einbauküche unter den Versicherungsschutz. Bei Bedarf können weitere Risiken wie Elementargefahren, zu denen beispielsweise Erdbeben und Überschwemmungen zählen, zusätzlich mitversichert werden. In der Wohngebäudeversicherung selbst sind sie jedoch nicht enthalten. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung darf der Vermieter in den Betriebskosten auf die Mieter des Gebäudes umlegen.

Wohnrecht

Das Wohnrecht bezeichnet das Recht, eine Immobilie bzw. einen Teil von ihr oder eine Wohnung zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Es ist vertraglich festgeschrieben und bedarf eines Eintrages in das Grundbuch. Von großer Bedeutung ist es vor allem im Fall einer Schenkung: Wenn Eltern eine Immobilie oder Eigentumswohnung zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben, diese allerdings weiter bewohnen wollen, können sie sich ein lebenslanges Wohnrecht zusichern.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum bezeichnet nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Eigentum, das an einer einzelnen Eigentumswohnung begründet wird. Es handelt sich dabei um Sondereigentum, sodass der Eigentümer damit nach seinem Belieben verfahren kann. Das Wohnungseigentum an einer Wohnung ist jeweils im Grundbuch aufgeführt. Mit dem Eintrag in das Grundbuch wird das Eigentum wirksam und der Eigentümer automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentum ist damit die Voraussetzung dafür, dass Eigentumswohnungen zum Verkauf angeboten werden können.

Wohnungseigentumsgesetz

Das deutsche Wohnungseigentumsrecht (WEG) legt wesentliche Regeln zu Eigentumswohnungen, die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum fest. Das Gesetz wurde 1951 eingeführt, um im Nachkriegsdeutschland neue Formen zur Finanzierung von Wohnraum zu schaffen. Weil laut Bürgerlichem Gesetzbuch kein Eigentum an realen Gebäudeteilen bestehen kann, ist die Begründung von Wohneigentum wichtiger Bestandteil des Wohneigentumsgesetzes.

Wohnungsgrundbuch

Das Wohnungsgrundbuch ist eine besondere Form des Grundbuches. Als solches bildet es keinen Bestandteil des Grundbuches, sondern stellt ein eigenes dar. Es enthält alle wichtigen Informationen für Wohnungseigentum, die auf der Teilungserklärung basieren. Daraus lassen sich die Wohneigentumsrechte ableiten. Aufgeführt sind im Wohnungsgrundbuch das Miteigentum am Grundstück, Sondereigentum und die Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum. Für jedes Wohneigentum führt das Wohnungsgrundbuch ein eigenes Grundbuchblatt. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Kaufinteressenten unbedingt Einsicht in das Wohnungsgrundbuch nehmen, um sich der Rechte und Pflichten zu versichern, die mit dem jeweiligen Wohneigentum einhergehen.

Z
Zimmer

Als Zimmer gelten im Grundriss von Immobilien erst Räume, die mindestens zehn Quadratmeter Grundfläche aufweisen. Bäder, Flure, Küchen und Wirtschaftsräume werden nicht als Zimmer gezählt. Um dem jeweiligen Objekt zugerechnet zu werden, müssen sich die Räume außerdem innerhalb der Wohnung befinden. Die Raumhöhe stellt ein weiteres Kriterium für Zimmer dar. Sie muss mindestens zwei Meter Höhe betragen.

Zinshäuser

Bei einem Zinshaus handelt es sich um ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das für regelmäßige Mieteinnahmen sorgt und sich in Privatbesitz befindet. Dadurch sichert das Haus dem Eigentümer eine verlässliche und stabile Rendite. Solche Zinshäuser werden nicht selbst genutzt, sondern dienen der Altersvorsorge oder als Kapitalanlage.

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung stellt ein Vollstreckungsverfahren dar, bei dem ein Gläubiger mit den Immobilien des Schuldners offene Rechnungen begleichen kann. Der Gläubiger kann auf diese Weise an sein Geld kommen, wenn der Schuldner das zur Immobilienfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht zurückzahlen kann. Kaufinteressenten können durch eine veranlasste Zwangsvollstreckung Immobilien deutlich unter ihrem Verkehrswert zu erwerben. Als Vollstreckungsverfahren handelt es sich um einen staatlichen Hoheitsakt. Zu den Immobilien, die auf diesem Weg versteigert werden können, zählen Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie das Erbbaurecht. Geregelt wird das Verfahren mit allen Rechten, Pflichten und Fristen im „Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung“ (ZVG). Die Verantwortung für die Zwangsvollstreckungen bei Immobilien obliegt dem zuständigen Vollstreckungsgericht, das ist in den meisten Fällen das Amtsgericht.

Zwischenfinanzierung

Bei einer Zwischenfinanzierung handelt es sich um eine Sonderform der Immobilienfinanzierung. Sie stellt ein kurzfristiges Darlehen dar, das in eine endgültige Finanzierungslösung übergeht. Die Zwischenfinanzierung dient zur Überbrückung eines begrenzten Zeitraumes – wenn eine größere Summe zu zahlen ist, das entsprechende Eigenkapital aktuell aber noch nicht zur Verfügung steht.

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