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Welche Versicherung ist für die Eigentumswohnung wirklich notwendig?

Als Eigentümer wollen Sie nur das Beste für Ihre Immobilie. Und dazu gehört auch der passgenaue Versicherungsschutz. Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtschutzversicherung: Für die Eigentumswohnung werden Ihnen eine Vielzahl an Versicherungen angeboten. Doch längst nicht alle sind unbedingt notwendig. Andere laufen zudem ohnehin über die Eigentümergemeinschaft, sodass Sie sich darum überhaupt nicht extra zu kümmern brauchen. Doch welche sind das und welche Versicherungen sollten Sie für Ihre Eigentumswohnung unbedingt abschließen? Die Amadeus Group steht Ihnen mit ihrer Expertise bei allen Fragen um Ihr höchstes Hab und Gut zur Seite, hier im Ratgeber und persönlich im Gespräch.

Zumindest finanziell abgesichert: Versicherungen als Schutz für die Eigentumswohnung

Sie haben sich eine Eigentumswohnung gekauft oder haben es vor? Dabei handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung, die Ihre Zukunft und Ihr Vermögen sichert. Und wenn es Ihre Traumwohnung ist, hängt auch Ihr Herzblut daran.

Als Eigentümer wollen Sie nun alles richtig machen und mit Ihrer Immobilie eine sorgenfreie Zeit genießen. Doch niemand kann in die Zukunft blicken und die künftigen Geschehnisse vorwegsehen. Aus diesem Grund wollen Sie die Wohnung gut geschützt wissen, damit sie für den Fall der Fälle abgesichert ist.

Den besten Schutz für die Eigentumswohnung bietet natürlich eine Versicherung. Denn sollte es doch einmal zu einem Schaden an Ihrem Eigentum kommen, wird Ihnen zumindest der finanzielle Wert ersetzt.

Eigentumswohnung – welche Versicherungen gibt es überhaupt?

Versicherungen für die Eigentumswohnung und Immobilien im Allgemeinen gibt es viele. Wir stellen Ihnen die relevantesten vor:

  • Gebäudeversicherung: Für die Eigentumswohnung und andere Immobilien ist das eine der wichtigsten Versicherungen. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Kosten durch Schäden, die Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer am Gebäude verursachen.
  • Elementarschadenversicherung: Sie greift bei Elementarschäden, die von Naturereignissen ausgelöst werden. Dazu gehören beispielsweise Hochwasser, Erdrutsche, Starkregen und Lawinen. Solche Elementarschäden sind über die Gebäudeversicherung für die Eigentumswohnung nicht abgedeckt, sondern müssen gesondert versichert werden. Manchmal sind Versicherungen gegen Elementarschäden aber auch als Zusatzpaket der Wohngebäudeversicherung möglich.
  • Hausratversicherung: Damit sind bewegliche Güter, die sich in der Wohnung befinden, genauso wie eine anderweitige Unterbringung im Schadensfall versichert. Die Hausratversicherung für die Eigentumswohnung springt bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie bei Einbruch ein.
  • Haftpflichtversicherung: Sie haben sie sicher ohnehin schon abgeschlossen. Eine Haftpflichtversicherung deckt die Eigentumswohnung vor den Haftungsansprüchen Dritter ab, wenn es zu Schäden kommt, die in Ihrer Wohnung entstehen und sich auf andere auswirken. Eine Glasversicherung gehört jedoch meist nicht dazu, sondern muss separat abgeschlossen werden.
  • Wohnungshaftpflichtversicherung: Sie ist meist bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Dann brauchen Sie sie für die Eigentumswohnung natürlich nicht extra abschließen. Von Relevanz ist diese Versicherung ohnehin nur, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten. Die Versicherung springt bei Schäden ein, die sich aus dem Verhalten des Mieters für Dritte ergeben.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Haftungsrisiken, die von in der Immobilie gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie dem Treppenhaus oder dem Grundstück ausgehen.
  • Rechtsschutzversicherung: Sie kann für eine Eigentumswohnung unter Umständen sinnvoll sein. Ihr Versicherungsschutz bezieht sich auf Anwalts- und Prozesskosten. Zum Beispiel, wenn mit Mietern oder Handwerkern aufgrund unzureichend erbrachter Leistungen oder Terminverzögerungen ein Rechtsstreit entsteht.
  • Mietausfallversicherung: Diese Versicherung schützt Vermieter von Eigentumswohnungen vor einem Mietausfall. Sie deckt Ausfälle für eine vereinbarte Zeit ab und umfasst sowohl die Kosten für die Kaltmiete als auch die Nebenkosten. Je nach Vertrag können sich die Leistungen ebenfalls auf notwendige Renovierungsarbeiten durch Zerstörung bzw. Verwahrlosung durch den Mieter beziehen.
  • Restschuldversicherung: Diese Versicherung ist im Rahmen der Finanzierung einer Eigentumswohnung relevant. Damit können sich Käufer ihr Finanzierungsrisiko versichern lassen.
  • Gewässerschäden- oder Heizölversicherung: Eine solche Versicherung trägt die Kosten, die sich durch Haftungsansprüche Dritter ergeben, wenn durch ausgelaufenes Heizöl Schäden entstehen. Neben den Beseitigungskosten und Beschädigungen Dritter umfasst der Versicherungsschutz auch die notwendigen Reparaturarbeiten an der eigenen Immobilie.

Welche Kosten fallen für die Versicherung der Eigentumswohnung an?

Auf welche Höhe sich die Kosten für den Versicherungsschutz für eine Eigentumswohnung belaufen, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Dies hängt zu einem guten Teil von den Versicherungen ab, für die sich Eigentümer im Einzelfall entscheiden.

Außerdem variieren die Leistungen und Kosten unterschiedlicher Versicherer stark. Eine weitere Rolle bei der Kostenhöhe spielt die Größe des Eigentums. Des Weiteren bestimmt die Region, in der sich die Immobilie befindet, die Versicherungshöhe, weil sie die Berechnungsgrundlage für die Versicherung bildet.

Eigentumswohnung – welche Versicherung abschließen?

Bei der Vielzahl an möglichen Policen für Immobilen stellt sich schnell die Frage, welche Versicherungen Sie für Ihre Eigentumswohnung denn abschließen sollten. Jedoch gibt es auch auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort. Denn hierbei kommt es auf unterschiedliche Faktoren an.

Gesetzliche Vorgaben

Entscheidend für den Abschluss von Versicherungen für Eigentumswohnungen sind zunächst einmal die gesetzlichen Vorgaben. Für einige von ihnen besteht eine Verpflichtung, sie sind vom Gesetzgeber für Eigentümer von Immobilien vorgeschrieben. Andere sind optional – Sie als Eigentümer entscheiden also selbst, ob Sie sie abschließen möchten oder nicht.

Bei den für Eigentümer gesetzlich notwendigen Versicherungen handelt es sich um die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Besitzverhältnisse: die Besonderheit der Eigentumswohnung für die Versicherung

Hinsichtlich der Versicherungen kommt bei Eigentumswohnungen eine weitere Besonderheit zum Tragen, woraus ein deutlicher Unterschied zum Versicherungsschutz von Einfamilienhäusern besteht.

Anders als bei einem Haus sind Sie bei einer Eigentumswohnung selten alleiniger Eigentümer, sondern werden mit dem Kauf gleichzeitig Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der einzelne Bereiche der Immobilie gemeinsam gehören. Dadurch geht die Gemeinschaft in vielen Dingen zusammen vor. Auch die Verwaltung wird daher gemeinschaftlich geregelt. Und darunter fallen auch einige der für die Eigentumswohnung notwendigen Versicherungen.

Versicherungen für die Immobilie, die in die Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fallen, sind:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Gewässerschaden- oder Heizöltankversicherung

Sie brauchen nach dem Kauf also keine eigene Versicherung für Ihre Eigentumswohnung abzuschließen. Um solche Belange kümmert sich die Eigentümergemeinschaft zusammen, meist in Zusammenarbeit mit einer von ihr eingesetzten Verwaltung.

Dadurch entfällt für Sie einiges an Aufwand. Auch die Kosten für die Versicherung tragen Sie gemeinsam als Eigentümergemeinschaft. Die Versicherungskosten sind meist direkt im Hausgeld enthalten, mit dem Sie sich ohnehin schon an den laufenden Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Immobilie beteiligen.

Deshalb ist es für Sie als Eigentümer natürlich wichtig, sich darüber zu informieren, welche Versicherung für die Eigentumswohnung bereits mit dem Hausgeld abgedeckt ist. Auf diese Weise vermeiden Sie Doppelversicherungen, die zu unnötigen Kosten führen.

Als Mitglied der Eigentümergemeinschaft haben Sie selbstverständlich auch ein Mitspracherecht bei Fragen, die Sie alle betreffen. Denn Sie entscheiden gemeinsam darüber, welche Versicherung Sie für die Eigentumswohnungen in Anspruch nehmen.

Welche Versicherungen Sie bei einer Eigentumswohnung selbstständig abschließen müssen, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Diese lassen sich in Sonder-, Gemeinschafts- oder Teileigentum unterscheiden.

  • Sondereigentum: Damit ist die Wohnung mit ihren Räumen gemeint, deren Gestaltung der alleinigen Verantwortung des Eigentümers unterliegt, sowie ein gegebenenfalls eigener Stellplatz.
  • Gemeinschaftseigentum: Darunter fallen das Grundstück sowie Teile und Anlagen der Immobilie, wie Außenwände, Flure, Außenbereich, Dach und Heizung.
  • Teileigentum: Das umfasst Flächen der Immobilie, die keinen Wohnzwecken dienen. Damit sind ebenso die Räume der Immobilie gemeint, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie Dachböden, Garagen und Gewerbeflächen.

Teil- und Gemeinschaftseigentum sind in der Teilungserklärung der Wohnung genau definiert. Hierauf können Sie schon beim Kaufen achten.

Der Versicherungsschutz, der sich auf Sondereigentum bezieht, obliegt Ihnen als Eigentümer allein. Policen für Teil- und Gemeinschaftseigentum fallen hingegen in den Verantwortungsbereich der WEG.

Selbstnutzer oder Vermieter

Des Weiteren macht es bei der Versicherung für eine Eigentumswohnung mitunter einen Unterschied, ob Sie sie selbst bewohnen oder vermieten.

So brauchen Sie eine Hausratversicherung für die Eigentumswohnung nur abzuschließen, wenn Sie sie auch selbst nutzen.

Ihre Haftpflichtversicherung greift für die Eigentumswohnung ebenfalls nur dann, wenn Sie sie selbst bewohnen. Für Vermieter kommt für diesen Fall eine Wohnungshaftpflichtversicherung infrage. In manchen Fällen kann auch über eine Mietausfallversicherung nachgedacht werden, insbesondere wenn es sich um große Wohnungen handelt, die von Familien bewohnt werden.

Als Vermieter einer Eigentumswohnung können Sie die Versicherung außerdem zum Teil auch auf Ihre Mieter umlegen und ihnen die Kosten dafür in den Nebenkosten in Rechnung stellen. Wichtig ist hierbei, die Kosten für die Versicherung in der Betriebskostenabrechnung als solche auszuweisen und nicht unter „sonstige Posten“ zu führen.

Als umlagefähig gelten nur Sach- und Haftpflichtversicherungen. Die anderen Versicherungen für Ihre Wohnung zahlen Sie selbst. Zu den umlagefähigen gehören folgende Policen:

  • Gebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • eine Öltankversicherung
  • Glasversicherung

Persönliches Sicherheitsbedürfnis

Einen weiteren wichtigen Punkt macht natürlich auch Ihr individuelles Sicherheitsempfinden aus: Die Eigentumswohnung schützen Versicherungen vor den unterschiedlichsten Szenarien. Und hier kommt es darauf an: Wie viel Schutz benötigen Sie persönlich, um sich wohlzufühlen?

Die grundsätzliche Absicherung der Immobilie leisten Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die optionalen Policen hängen von Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit ab.

Fazit: gut beraten mit der Amadeus Group

Entscheidend ist damit gerade bei Versicherungsfragen, wie viel Schutz Sie persönlich brauchen. Letztendlich gilt dies nicht nur für Eigentümer, sondern selbstverständlich ebenfalls, wenn Sie eine Wohnung mieten.

Wenn Sie bei der Amadeus Group eine Wohnung oder Immobilie kaufen, beraten wir Sie zu allen Belangen rund um die Immobilie. Auch bei Fragen zu der notwendigen Versicherung für die Eigentumswohnung sind wir für Sie da und klären diese im persönlichen Gespräch vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Situation.

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