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Das Hausgeld für die Eigentumswohnung – alle Fakten und Informationen

Der Kauf einer Eigentumswohnung bietet viele Vorteile. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff Hausgeld. Doch was hat es damit auf sich? Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen Posten, den Wohnungseigentümer monatlich zu zahlen haben. Über diesen sollten Sie sich bereits als Kaufinteressent informieren und ihn bei Ihrer Kaufentscheidung angemessen berücksichtigen.

Als Full-Service-Anbieter von hochwertigen Eigentumswohnungen geben wir unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und unser Know-how gern an Sie weiter. Was das Hausgeld für eine Eigentumswohnung bedeutet, wie seine Höhe berechnet wird und ob Sie die Kosten auf die Mieter umlegen dürfen, erfahren Sie hier.

Was bedeutet das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Gut zu wissen: Oftmals werden die beiden Begriffe Hausgeld und Wohngeld synonym gebraucht. Doch diese Verwendung ist nicht korrekt, da die Bezeichnungen auf sehr unterschiedliche Posten referieren. Wohngeld stellt eine staatliche Sozialleistung für einkommensschwache Familien dar, die diese als Wohnkostenzuschuss erhalten. 

Die Hausgeld-Definition: Hausgeld bezeichnet dagegen die Kosten, die bei einer Eigentumswohnung anfallen. Es handelt sich um eine Vorschusszahlung, die in der Regel monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geleistet wird. Am Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung, wie sie auch bei den Nebenkosten gemacht wird. 

Mit dem Hausgeld finanzieren die Wohnungseigentümer ihren Anteil am Gemeinschaftseigentum. Die rechtliche Grundlage für das Hausgeld liefert das Wohneigentumsgesetz, das die Eigentümer zur anteiligen Zahlung der Kosten verpflichtet, die für das Gemeinschaftseigentum an der Immobilie auflaufen. 

Hausgeld – was ist das genau? Beglichen werden mit dem Hausgeld die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Gleichzeitig werden damit Rücklagen für potenzielle Renovierungen und Reparaturen an der Immobilie gebildet – mittels der Instandhaltungsrücklage. Sie dient damit dem Werterhalt des Hauses und wirkt sich auch bei der Immobilienbewertung aus. 

Die Höhe des Hausgeldes richtet sich an dem Wirtschaftsplan aus, den die Hausverwaltung für das Jahr aufstellt und dem die Eigentümer in ihrer Versammlung zustimmen müssen. 


Wer zahlt das Hausgeld für die Wohnung?

Im Gegensatz zu den Betriebskosten ist das Hausgeld nur von den Eigentümern monatlich zu zahlen. Die Kosten verteilen sich dabei auf alle Wohnungseigentümer des Hauses – meist entsprechend ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum.

Was beinhaltet das Hausgeld für die Eigentumswohnung?

Oftmals wird Hausgeld mit den Nebenkosten verglichen, die Mieter für ihre Wohnungen zu zahlen haben. Bedeutungsgleich sind die beiden Varianten allerdings nicht. Denn das Hausgeld geht in seiner Bedeutung über die Betriebskosten hinaus und umfasst weitere Posten. Neben den laufenden Nebenkosten gehören auch für die Zukunft geplante Investitionen in Form der Instandhaltungsrücklage dazu sowie die Kosten für die Verwaltung.

Grundsätzlich sind die Zahlungen immer auf das Gemeinschaftseigentum bezogen, an dem jeder Wohnungseigentümer einen bestimmten Anteil innehat. Strom und Versicherungen wie die Hausratversicherung, die nur die einzelne Wohnung betreffen, werden nicht mit dem Hausgeld abgedeckt.

Hausgeld

Konkret zahlen die Eigentümer mit dem Hausgeld pro Monat

  • die Betriebskosten: Hausstrom, Heizung, Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinpfleger etc.
  • die Posten für die Instandhaltung: Rücklagen für Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie wie Renovierung und Sanierung der Fassade
  • die Kosten für die Verwaltung der Immobilie: Kontoführungsgebühren, Verwalterhonorar

Was gehört nicht zum Eigentumswohnungs-Hausgeld?

Als Eigentümer begleichen Sie mit dem Hausgeld für Ihre Eigentumswohnung schon einen guten Teil der Nebenkosten, wie sie auch Mieter zahlen.

Strom und Versicherungen wie die Hausratversicherung, die nur die einzelne Wohnung betrifft, sind nicht dem Hausgeld zuzurechnen. Gleiches gilt für den Internet- und Telefonanschluss sowie die GEZ-Gebühren für die Wohnung. Diese Kosten zahlen Sie selbst, wenn Sie die Eigentumswohnung bewohnen, oder der Mieter, wenn Sie die Wohnung vermietet haben.

Auch Grundbesitzhaftpflichtversicherung und Grundsteuer, die für Wohnungseigentümer anfallen, gehören nicht dem Hausgeld an. Diese leisten Sie als Eigentümer direkt an die zuständige Kommune.

Wie hoch ist das Hausgeld für die Eigentumswohnung?

Die Hausgeld-Höhe wird einerseits vom Verbrauch bestimmt, was beispielsweise den Hausstrom betrifft, und andererseits von der Ausstattung der Immobilie. Verfügt das Haus beispielsweise über einen Garten und/oder einen Aufzug, fallen dafür auch Kosten an, die sich natürlich im Hausgeld für die Eigentumswohnung widerspiegeln.

Hinzu kommt noch die Instandhaltungsrücklage, die bei älteren Immobilien meist höher angesetzt wird als bei Neubauten, da bei diesen Objekten eher Instandhaltungsarbeiten notwendig sein werden. Generell steigt jedoch mit der Ausstattung der Immobilie auch das für die Eigentumswohnung zu entrichtende Hausgeld.

Als Richtwert kann beim Hausgeld für die Eigentumswohnung mit einem 20 bis 30 Prozent höheren Wert als die Betriebskostenabrechnung für den Mieter kalkuliert werden. Pro Quadratmeter sollten Sie mit einem Betrag von etwa 2,50 bis 4,50 Euro rechnen.

Wann das Hausgeld zahlen?

Das Hausgeld zahlen Eigentümer pro Monat und im Voraus für ihre Eigentumswohnung. Es ist auch dann zu entrichten, wenn die Wohnung von Leerstand betroffen ist. Denn die entsprechenden Zahlungen fallen unabhängig davon an, ob die Wohnung bewohnt wird oder nicht.

Am Ende des Abrechnungszeitraums erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung, worin er die angesetzten Ausgaben mit den tatsächlich angefallenen vergleicht und die Kosten mit dem jeweils gezahlten Hausgeld verrechnet. Dadurch kann sich ein Defizit oder Überschuss ergeben. Dementsprechend folgt hier gegebenenfalls noch eine Nach- oder Rückzahlung – vergleichbar mit der Nebenkostenabrechnung für Mieter.

Kam es beim Hausgeld und der darin enthaltenen Instandhaltungsrücklage zu größeren Abweichungen, wird meist der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr angepasst.

Wie wird für die Eigentumswohnung das Hausgeld berechnet?

Die Hausgeld-Höhe wird einerseits vom Verbrauch bestimmt, was beispielsweise den Hausstrom betrifft, und andererseits von der Ausstattung der Immobilie. Verfügt das Haus beispielsweise über einen Garten und/oder einen Aufzug, fallen dafür auch Kosten an, die sich natürlich im Hausgeld für die Eigentumswohnung widerspiegeln.

Hinzu kommt noch die Instandhaltungsrücklage, die bei älteren Immobilien meist höher angesetzt wird als bei Neubauten, da bei diesen Objekten eher Instandhaltungsarbeiten notwendig sein werden. Generell steigt jedoch mit der Ausstattung der Immobilie auch das für die Eigentumswohnung zu entrichtende Hausgeld.

Als Richtwert kann beim Hausgeld für die Eigentumswohnung mit einem 20 bis 30 Prozent höheren Wert als die Betriebskostenabrechnung für den Mieter kalkuliert werden. Pro Quadratmeter sollten Sie mit einem Betrag von etwa 2,50 bis 4,50 Euro rechnen.

Lässt sich das Hausgeld auf die Mieter umlegen?

Wenn Sie die Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, können Sie das Hausgeld auch auf Ihre Mieter umlegen – zumindest in Teilen. Die in der Hausgeldabrechnung aufgeführten Betriebskosten dürfen Sie dem Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen. Nicht umlagefähig sind dagegen die Aufwendungen für die Verwaltung und Instandhaltung. Sie sind vom Eigentümer der Wohnung zu tragen.

Hausgeld, das umlagefähig ist:

  • Betriebskosten
  • Heizkosten

Jedoch müssen Sie als Vermieter hierbei einige Punkte beachten: Damit das Hausgeld für die Eigentumswohnung umlagefähig ist, muss dies im Wohnungsmietvertrag aufgeführt sein. Als Vermieter sollten Sie hier im Vertrag den gleichen Verteilungsschlüssel festlegen, wie er in der Eigentümergemeinschaft gilt. Damit ersparen Sie sich einen hohen Aufwand, weil Sie die einzelnen Kosten dann nicht noch extra umrechnen müssen. Um auf eventuelle Änderungen des Verteilungsschlüssels durch die Eigentümergemeinschaft reagieren zu können, empfiehlt es sich, in den Mietvertrag auch eine entsprechende Änderungsklausel aufzunehmen.

Lässt sich das Hausgeld der Eigentumswohnung
von der Steuer absetzen?

Ob Sie das Hausgeld in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten.

Sind Sie Eigennutzer, dürfen Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Absetzbar sind 20 Prozent folgender Arbeitskosten:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen; wie der Winterdienst und die Gartenpflege bis zu 4000 Euro pro Jahr
  • Handwerkerrechnungen, die Wartungs-, Modernisierungsarbeiten oder Reparaturen betreffen, bis zu 1200 Euro pro Jahr

Für die Materialkosten gilt dies jedoch nicht. Außerdem müssen die Posten in der Hausgeldabrechnung einzeln aufgelistet sein und die Kosten müssen per Überweisung gezahlt worden sein.

Als Vermieterdürfen Sie die Betriebskosten nicht von der Steuer absetzen. Denn dieser Teil des Hausgeldes ist umlagefähig und die Kosten leisten bereits Ihre Mieter. Dafür können Sie die nicht-umlagefähigen Kosten steuerlich geltend machen. Das betrifft etwa die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungsrücklage. Die Instandhaltungsrücklage dürfen Sie allerdings erst dann in der Steuererklärung ansetzen, wenn sie für Instandhaltungsarbeiten verwendet wurde.

Wie verhält es sich mit dem Hausgeld beim Wohnungskauf?

Wer eine Immobilie kaufen will, sollte sich vorab auch über das Hausgeld für die Eigentümergemeinschaft informieren. Auch die Instandhaltungsrücklage spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Bei Kapitalanlegern hängt die erwirtschaftete Rendite wesentlich von der Hausgeld-Höhe ab. Diesen Posten müssen Sie auch zahlen, wenn die Wohnung nicht bewohnt wird.

Sehen Sie sich daher die Jahresabrechnungen an und werfen Sie einen Blick in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Darin erfahren Sie von geplanten Modernisierungen und Instandhaltungen der Immobilie.

Rückstände beim Hausgeldgehen beim Verkauf der Eigentumswohnung nicht automatisch auf den Käufer über. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden.

Eigentumswohnung Hausgeld

Wer für die Nachzahlungen des Hausgelds nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zuständig ist, hängt vom Zeitpunkt des Eigentümerwechsels ab:

  • Hat die Eigentümergemeinschaft die Hausgeldabrechnung bereits beschlossen, muss der Verkäufer der Eigentumswohnung zahlen. 
  • Steht der Beschluss noch aus, hat der Käufer und damit neue Eigentümer der Wohnung die Kosten zu tragen.

Als Experte für Immobilien hilft Ihnen die AMADEUS Group auch bei Fragen um das Hausgeld weiter und erläutert Kaufinteressenten, auf welche Details es in ihrem individuellen Fall zu achten gilt

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